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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Gesellschaftsrecht

Wie kann ich mich als Geschäftsführer vor Haftungsrisiken schützen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Eiko Kuhn und bin Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens im Bereich Maschinenbau. In den letzten Monaten habe ich vermehrt Sorgen bezüglich meiner Haftungsrisiken als Geschäftsführer. Meine Hauptfrage lautet: Wie kann ich mich als Geschäftsführer vor Haftungsrisiken schützen?

Die Ausgangssituation ist folgende: Als Geschäftsführer trage ich eine hohe Verantwortung für das Unternehmen und dessen Handlungen. Ich bin mir bewusst, dass ich persönlich haften kann, wenn ich meine Pflichten als Geschäftsführer verletze oder grob fahrlässig handle. Diesbezüglich mache ich mir Sorgen, da ich nicht alle rechtlichen Aspekte im Detail kenne und befürchte, in eine Haftungsfalle zu geraten.

Der Ist-Zustand ist, dass ich bisher keine klaren Maßnahmen ergriffen habe, um mich vor Haftungsrisiken zu schützen. Ich habe zwar eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, bin mir aber unsicher, ob diese ausreichend ist, um mich im Ernstfall abzusichern.

Meine Sorgen beziehen sich vor allem darauf, dass ich als Geschäftsführer persönlich für finanzielle Schäden haften könnte, die das Unternehmen verursacht hat. Ich möchte gerne wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, um meine Haftungsrisiken zu minimieren und mein persönliches Vermögen zu schützen.

Daher frage ich Sie als Experte für Gesellschaftsrecht: Welche konkreten Schritte kann ich als Geschäftsführer unternehmen, um mich vor Haftungsrisiken zu schützen? Gibt es spezielle Vertragsklauseln, die mich absichern können? Oder gibt es andere rechtliche Instrumente, die ich in Betracht ziehen sollte?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Hilfe und freue mich auf Ihre kompetente Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Eiko Kuhn

Otto König

Sehr geehrter Herr Kuhn,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer Haftungsrisiken als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens im Maschinenbau. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen und nach Möglichkeiten suchen, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht stehe ich Ihnen gerne mit meiner Expertise zur Verfügung und werde Ihnen im Folgenden die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihre Haftungsrisiken als Geschäftsführer minimieren können.

Zunächst einmal ist es positiv zu erwähnen, dass Sie bereits eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese Versicherung kann Ihnen tatsächlich in vielen Fällen helfen, im Ernstfall abgesichert zu sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Haftpflichtversicherung nicht alle Haftungsrisiken abdeckt und es daher empfehlenswert ist, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Eine Möglichkeit, Ihre Haftungsrisiken zu minimieren, ist die sorgfältige Erfüllung Ihrer Pflichten als Geschäftsführer. Dazu gehört unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte sowie die regelmäßige Überwachung der Unternehmensaktivitäten. Indem Sie Ihre Aufgaben gewissenhaft wahrnehmen, können Sie das Risiko einer persönlichen Haftung reduzieren.

Des Weiteren können spezielle Vertragsklauseln in Ihrem Geschäftsführeranstellungsvertrag dazu beitragen, Ihre Haftungsrisiken zu minimieren. Hierbei können beispielsweise Regelungen zur Haftungsbeschränkung oder zum Versicherungsschutz vereinbart werden. Es ist ratsam, Ihren Anstellungsvertrag von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden.

Ein weiteres rechtliches Instrument, das Ihnen helfen kann, ist die Gründung einer GmbH & Co. KG. Bei dieser Gesellschaftsform haften die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre) grundsätzlich unbeschränkt, während die haftungsbeschränkten Gesellschafter (Kommanditisten) nur bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Durch die Umstrukturierung Ihres Unternehmens können Sie somit Ihr persönliches Vermögen besser schützen.

Zusammenfassend gibt es verschiedene Maßnahmen, die Sie als Geschäftsführer ergreifen können, um Ihre Haftungsrisiken zu minimieren. Neben einer Haftpflichtversicherung können Vertragsklauseln, die sorgfältige Erfüllung Ihrer Pflichten und die Umstrukturierung des Unternehmens dazu beitragen, Ihr persönliches Vermögen zu schützen. Ich empfehle Ihnen, sich individuell beraten zu lassen, um die für Sie passenden Schutzmaßnahmen zu treffen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Otto König
Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

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Otto König