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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Gebührenrecht

Wie werden die Anwaltsgebühren bei einer außergerichtlichen Streitschlichtung berechnet?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie, da ich in eine Streitsituation geraten bin und nicht sicher bin, wie die Anwaltsgebühren bei einer außergerichtlichen Streitschlichtung berechnet werden. Mein Name ist Tatiana Zollmann und ich habe kürzlich einen Rechtsstreit mit meinem Vermieter, weil er mir die Kaution nicht zurückzahlen möchte.

Der Ist-Zustand ist folgender: Nachdem ich ausgezogen bin, habe ich alle erforderlichen Reparaturen in meiner alten Wohnung durchgeführt und diese besenrein übergeben. Dennoch weigert sich mein Vermieter, mir die Kaution zurückzugeben, mit der Begründung, dass angeblich noch offene Forderungen bestehen.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich nicht weiß, wie hoch die Anwaltsgebühren für eine außergerichtliche Streitschlichtung sein werden. Ich möchte gerne mein Recht auf die Kaution durchsetzen, aber habe Bedenken, dass die Kosten für einen Anwalt zu hoch sein könnten.

Meine Frage an Sie lautet daher: Wie werden die Anwaltsgebühren bei einer außergerichtlichen Streitschlichtung in meinem Fall berechnet? Gibt es mögliche Lösungen, um die Kosten niedrig zu halten, aber dennoch mein Recht durchzusetzen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hierzu weiterhelfen könnten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,

Tatiana Zollmann

Alwin Hohenwarter

Sehr geehrte Frau Zollmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Anwaltsgebühren bei einer außergerichtlichen Streitschlichtung in Ihrem Fall mit Ihrem Vermieter bezüglich der Kaution. Gerne erkläre ich Ihnen die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten, um die Kosten niedrig zu halten und dennoch Ihr Recht durchzusetzen.

Die Anwaltsgebühren bei einer außergerichtlichen Streitschlichtung richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG regelt die Gebühren, die Anwälte für ihre Tätigkeit gegenüber ihren Mandanten verlangen dürfen. Es gibt verschiedene Gebührentatbestände, die je nach Art und Umfang der Tätigkeit des Anwalts variieren können.

Im Falle einer außergerichtlichen Streitschlichtung mit Ihrem Vermieter wegen der Kaution fallen in der Regel Beratungsgebühren an. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert, also der Höhe der Kaution, um die es geht. Die Beratungsgebühr beträgt in der Regel zwischen 1,0 und 1,5 Geschäftsgebühr nach dem RVG.

Um die Kosten niedrig zu halten, können Sie mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung treffen. Dies kann eine Vergütungsvereinbarung sein, bei der ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar vereinbart wird. Auch eine Erfolgshonorarvereinbarung, bei der das Honorar des Anwalts vom Erfolg abhängig ist, ist möglich. Beachten Sie jedoch, dass eine Erfolgshonorarvereinbarung nicht in allen Fällen zulässig ist.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Anwaltskosten zu tragen. Prozesskostenhilfe übernimmt die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Anwaltsgebühren, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

In Ihrem Fall empfehle ich Ihnen, zunächst mit einem Anwalt Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen. Gemeinsam können Sie die bestmögliche Vorgehensweise besprechen und eine Lösung finden, um Ihre Ansprüche auf die Kaution durchzusetzen, ohne hohe Kosten zu riskieren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Alwin Hohenwarter
Rechtsanwalt

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Alwin Hohenwarter