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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Gebührenrecht

Kann ich die Anwaltskosten von der Gegenseite erstattet bekommen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich der Erstattung von Anwaltskosten durch die Gegenseite. Vor einiger Zeit wurde ich in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem ich unverschuldet war. Ich habe daraufhin einen Anwalt beauftragt, meine Interessen zu vertreten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Nun wurde der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Schuld zugesprochen und sie wurde dazu verpflichtet, die entstandenen Kosten zu übernehmen. Jedoch habe ich bisher noch keine Erstattung der Anwaltskosten erhalten. Diese belaufen sich auf einen beachtlichen Betrag und ich mache mir Sorgen, ob ich diese überhaupt erstattet bekomme.

Meine Frage an Sie lautet daher: Kann ich die Anwaltskosten von der Gegenseite erstattet bekommen und wie gehe ich am besten vor, um dies zu erreichen? Gibt es bestimmte Fristen oder Voraussetzungen, die ich dabei beachten muss? Ich würde mich sehr über eine ausführliche Beratung zu diesem Thema freuen, da ich mir unsicher bin, wie ich in dieser Situation am besten vorgehen soll.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Leon Meier

Alwin Hohenwarter

Sehr geehrter Herr Meier,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Erstattung von Anwaltskosten durch die Gegenseite nach einem Verkehrsunfall, bei dem Sie unverschuldet waren. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, ob und wie Sie die entstandenen Kosten erstattet bekommen können. Gerne erläutere ich Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten in einem solchen Fall.

Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalls das Recht, die entstandenen Anwaltskosten von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erstattet zu bekommen. Dies ergibt sich aus § 249 BGB, nach dem der Schädiger verpflichtet ist, alle Kosten zu erstatten, die zur Schadensbeseitigung notwendig sind. Dazu zählen auch die Anwaltskosten, die Ihnen durch die Beauftragung eines Anwalts entstanden sind.

Um die Erstattung der Anwaltskosten von der Gegenseite zu erhalten, sollten Sie zunächst Ihren Anwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen. Ihr Anwalt wird dann die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers anschreiben und die Erstattung der Anwaltskosten sowie aller anderen Schadenspositionen einfordern. In der Regel ist die Haftpflichtversicherung dazu verpflichtet, die entstandenen Kosten zu erstatten, sofern die Haftung des Unfallverursachers eindeutig feststeht.

Es kann jedoch sein, dass die Haftpflichtversicherung die Erstattung der Anwaltskosten verzögert oder ablehnt. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass Ihr Anwalt die Ansprüche konsequent weiterverfolgt und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzt. Es empfiehlt sich daher, in regelmäßigem Kontakt mit Ihrem Anwalt zu bleiben und ihn über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren.

In Bezug auf Fristen und Voraussetzungen, die Sie beachten müssen, gilt es zu beachten, dass die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in der Regel drei Jahre beträgt. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Ansprüche zeitnah geltend machen, um eine Verjährung zu vermeiden.

Abschließend möchte ich Ihnen empfehlen, sich weiterhin von Ihrem Anwalt beraten zu lassen und ihm alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit er Ihre Interessen bestmöglich vertreten kann.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Alwin Hohenwarter

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Alwin Hohenwarter