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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Gebührenrecht

Rundfunkgebühren Schwerbehinderter und Pflegerin

Guten abend, ich hätte gerne auf folgenden Sachverhalt eine Antwort: 100% Schwerbehinderter Mann (keine Grundsicherung, sondern Erwerbsminderungsrfrührente ((919€)) ) ist Mieter einer Wohnung. Ich als Pflegerin und Assistentin bin zu ihm gezogen, und auch unter selbiger Adresse gemeldet, wir haben eine WG. Jetzt soll ich die Rundfunkgebühren von 53,94 alle 3 Monate zahlen, der Behinderte Mann ist nach Anruf beim ARD Beitragsservice befreit worden. Der Mietvertrag geht aber auf den Behinderten Mann. Wieso soll ich zahlen? Gilt hier nicht, das der vergünstigte Beitrag von 5,99/ Mon für den Behinderten Mann gezahlt wird, weil er dwen Mietvertrag hat?. ARD meinte, ich könne doch nicht der Nutzniesser sein...
Liebe Grüße Birgit

Steffan Schwerin

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn Sie ganz offiziell bei ihm wohnen, dann kann man Sie auch beitragspflichtig machen.

Grundsätzlich wird zwar nur noch pro Haushalt berechnet.

Auch als WG kann man als ein Haushalt gelten.

Allerdings darf der Beitragsservice dann auf Sie als Vollzahler zugreifen.

Genau geregelt ist dieser Fall allerdings nicht.

Sie können also auch weiterhin für den schwerbehinderten Mann den Mindestbetrag bezahlen und für sich nicht.

Sollte ein Beitragsbescheid kommen, legen Sie gegen diesen Widerspruch ein.

Mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Steffan Schwerin

Steffan Schwerin

Jena

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