Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Gebührenrecht

Kann ich die Anwaltskosten für die Überprüfung meines Arbeitsvertrags von meinem Arbeitgeber erstattet bekommen?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich heiße Marcus Netz und arbeite als Angestellter in einem mittelständischen Unternehmen. In letzter Zeit habe ich einige Unstimmigkeiten in meinem Arbeitsvertrag festgestellt und bin mir unsicher, ob dieser rechtskonform ist. Daher habe ich beschlossen, einen Anwalt zu konsultieren, um meinen Arbeitsvertrag überprüfen zu lassen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Anwaltskosten für die Überprüfung meines Arbeitsvertrags von meinem Arbeitgeber erstattet bekommen kann. Ich mache mir Sorgen, dass diese Kosten für mich als Arbeitnehmer eine finanzielle Belastung darstellen könnten und frage mich, ob mein Arbeitgeber als Verursacher der Unstimmigkeiten die Kosten tragen sollte.

Ich bin mir nicht sicher, ob mein Anspruch auf Kostenerstattung rechtlich durchsetzbar ist und welche Schritte ich unternehmen muss, um eine Erstattung der Anwaltskosten zu erwirken. Gibt es gesetzliche Regelungen oder Gerichtsurteile, die meine Position stärken könnten?

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen könnten und mir mögliche Lösungswege aufzeigen könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Marcus Netz

Ralf Hausdorf

Sehr geehrter Herr Netz,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Kostenerstattung für die Überprüfung Ihres Arbeitsvertrags. Als Rechtsanwalt für das Gebührenrecht kann ich Ihnen dazu folgende Informationen geben:

Grundsätzlich ist es so, dass die Kosten für die Überprüfung eines Arbeitsvertrags in der Regel vom Arbeitnehmer selbst getragen werden müssen. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz, dass jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten in der Regel selbst tragen muss. Allerdings gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz, insbesondere wenn der Arbeitgeber die Unstimmigkeiten im Arbeitsvertrag verursacht hat.

In Ihrem Fall, wenn Sie Unstimmigkeiten in Ihrem Arbeitsvertrag festgestellt haben, die auf Versäumnisse oder Fehler seitens Ihres Arbeitgebers zurückzuführen sind, könnte es durchaus möglich sein, dass Ihr Arbeitgeber die Kosten für die Überprüfung des Arbeitsvertrags tragen muss. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass dies im Einzelfall geprüft werden muss und nicht pauschal gesagt werden kann.

Um eine Erstattung der Anwaltskosten zu erwirken, empfehle ich Ihnen, zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und die Situation zu klären. Erklären Sie ihm die Unstimmigkeiten im Arbeitsvertrag und dass Sie deshalb eine Überprüfung durch einen Anwalt für notwendig erachten. Bitten Sie um eine Kostenübernahme seitens des Arbeitgebers und versuchen Sie, eine Einigung zu erzielen.

Sollte Ihr Arbeitgeber sich weigern, die Anwaltskosten zu übernehmen, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Hierbei ist es ratsam, sich an einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Sie in diesem Fall weiter beraten kann.

Zu gesetzlichen Regelungen oder Gerichtsurteilen, die Ihre Position stärken könnten, kann ich Ihnen keine konkreten Informationen geben, da dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Es kommt immer auf die genauen Umstände des Einzelfalls an.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung Ihrer Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,

Ralf Hausdorf, Rechtsanwalt

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Gebührenrecht

Ralf Hausdorf