Kann ich die Anwaltskosten für die Erstellung einer Patientenverfügung von der Pflegekasse erstattet bekommen?
Mai 3, 2023 | 60,00 EUR | beantwortet von Ralf Hausdorf
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen weiterhelfen. Ich bin Ulrike Eckstein und ich habe kürzlich eine Patientenverfügung erstellen lassen, um für den Fall der Fälle vorgesorgt zu haben. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich die Kosten für die Erstellung dieser Verfügung von meiner Pflegekasse erstattet bekommen kann.
Hintergrund ist, dass ich aufgrund meiner gesundheitlichen Situation in absehbarer Zeit möglicherweise auf Pflegeleistungen angewiesen sein könnte. Daher war es mir wichtig, eine Patientenverfügung zu erstellen, um sicherzustellen, dass meine Wünsche und Vorstellungen im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalls berücksichtigt werden.
Die Anwaltskosten für die Erstellung der Patientenverfügung waren für mich als Rentnerin eine finanzielle Belastung, daher wäre es für mich sehr hilfreich, wenn ich diese Kosten von meiner Pflegekasse erstattet bekommen könnte. Ich habe bereits einige Recherchen angestellt, jedoch konnte ich keine klare Antwort auf meine Frage finden.
Daher meine konkrete Frage an Sie: Ist es möglich, die Anwaltskosten für die Erstellung einer Patientenverfügung von meiner Pflegekasse erstattet zu bekommen? Falls nicht, gibt es alternative Möglichkeiten, um die Kosten für die Erstellung der Verfügung zu decken?
Ich hoffe, Sie können mir bei diesem Thema weiterhelfen und freue mich auf Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Eckstein
Sehr geehrte Frau Eckstein,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Erstattung der Anwaltskosten für die Erstellung einer Patientenverfügung durch Ihre Pflegekasse. Ich verstehe, dass dies für Sie als Rentnerin eine finanzielle Belastung darstellt und es daher wichtig ist, mögliche Optionen zur Kostenübernahme zu prüfen.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Kosten für die Erstellung einer Patientenverfügung von der Pflegekasse erstattet werden. Dies ist jedoch nicht pauschal geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel ist eine Erstattung möglich, wenn die Patientenverfügung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellt wurde und somit einen direkten Bezug zur Pflegebedürftigkeit hat.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Erstattung der Anwaltskosten in der Regel im Vorfeld bei der Pflegekasse beantragt werden muss. Hierfür sollten Sie alle relevanten Unterlagen, wie die Rechnung des Anwalts und eine Kopie der Patientenverfügung, einreichen. Die Pflegekasse prüft dann den Antrag und entscheidet über die Erstattung.
Sollte die Pflegekasse die Kosten für die Erstellung der Patientenverfügung nicht erstatten, gibt es auch alternative Möglichkeiten, um die Kosten zu decken. Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel die Beantragung von Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten selbst zu tragen.
Es ist empfehlenswert, sich vor der Beauftragung eines Anwalts für die Erstellung einer Patientenverfügung über mögliche Kostenübernahmen durch die Pflegekasse zu informieren und gegebenenfalls im Vorfeld abzuklären. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ralf Hausdorf
Rechtsanwalt für Gebührenrecht
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