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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Wie funktioniert die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens bei einer Scheidung?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

Ich heiße Friedhelm Prestel und stehe vor der schwierigen Situation einer Scheidung. Meine Frau und ich haben während unserer Ehe ein gemeinsames Vermögen aufgebaut, bestehend aus einem Haus, verschiedenen Sparverträgen und einem gemeinsamen Auto. Nun stellt sich für mich die Frage, wie die Aufteilung dieses Vermögens im Falle einer Scheidung funktioniert.

Der Ist-Zustand ist, dass meine Frau und ich uns einvernehmlich dazu entschlossen haben, uns scheiden zu lassen. Wir haben bereits über die Aufteilung des Vermögens gesprochen, jedoch sind wir uns noch nicht einig geworden. Ich mache mir Sorgen, dass es zu Streitigkeiten kommen könnte und möchte daher im Vorfeld klären, wie die gesetzlichen Regelungen zur Aufteilung des Vermögens aussehen.

Meine Frage an Sie als Rechtsanwalt für Scheidungsrecht lautet daher: Wie wird das gemeinsame Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt? Gibt es gesetzliche Vorgaben, die hierbei berücksichtigt werden müssen? Welche Möglichkeiten habe ich, um eine faire Aufteilung des Vermögens zu gewährleisten und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser schwierigen Situation.

Mit freundlichen Grüßen,
Friedhelm Prestel

Alexander Hartmann

Sehr geehrter Herr Prestel,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens im Falle einer Scheidung. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen über mögliche Streitigkeiten machen und im Vorfeld klären möchten, wie die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensaufteilung aussehen.

Grundsätzlich regelt das deutsche Familienrecht, wie das gemeinsame Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt wird. Dabei ist zunächst zu beachten, dass in einem sogenannten Zugewinnausgleichsverfahren das während der Ehe erworbene Vermögen aufgeteilt wird. Das bedeutet, dass das Vermögen, welches jeder Ehepartner vor der Ehe besessen hat, in der Regel nicht mit einbezogen wird.

Der Zugewinnausgleich erfolgt in der Regel nach dem Prinzip der hälftigen Teilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachses. Dabei wird das Anfangsvermögen (Vermögen zu Beginn der Ehe) von dem Endvermögen (Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung) abgezogen. Derjenige, dessen Vermögenszuwachs höher ist, muss die Hälfte des Überschusses an den anderen Ehepartner ausgleichen.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Vermögenswerte in den Zugewinnausgleich einbezogen werden. So sind beispielsweise Schulden, die während der Ehe entstanden sind, abzuziehen. Auch bestimmte Vermögensgegenstände, die dem persönlichen Bereich zuzuordnen sind (z.B. Erbschaften, Schenkungen), fallen nicht in den Zugewinnausgleich.

Wenn beide Ehepartner sich einig sind, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll, können sie eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen. In dieser Vereinbarung können sie festlegen, wie das Vermögen verteilt wird und mögliche Streitigkeiten vermeiden.

Es empfiehlt sich jedoch, auch in einer einvernehmlichen Scheidung, einen Rechtsanwalt zur Beratung hinzuzuziehen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu sichern und eine faire Aufteilung des Vermögens zu gewährleisten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Hartmann

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Alexander Hartmann