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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Familienrecht

Was passiert mit dem gemeinsamen Haustier nach der Scheidung?

Sehr geehrter Rechtsanwalt,

ich bin Albrecht Schaaf und stehe vor der schwierigen Situation einer anstehenden Scheidung. Mein Partner und ich besitzen ein gemeinsames Haustier, einen Labrador namens Bruno, der uns beiden sehr am Herzen liegt. Da wir uns nicht einig sind, wie wir mit Bruno nach der Scheidung verfahren sollen, wende ich mich an Sie mit der Frage: Was passiert mit dem gemeinsamen Haustier nach der Scheidung?

Bruno ist seit Jahren ein treuer Begleiter für uns beide und wir haben uns immer gemeinsam um ihn gekümmert. Nun, da die Scheidung bevorsteht, stellt sich die Frage, bei wem Bruno in Zukunft leben wird und wie die Besuchsregelung aussehen könnte. Ich mache mir Sorgen um Brunos Wohlergehen und möchte sicherstellen, dass er auch weiterhin gut versorgt und geliebt wird.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir rechtliche Informationen und mögliche Lösungsansätze bezüglich der Aufteilung des Haustiers nach der Scheidung geben könnten. Gibt es gesetzliche Regelungen, die in einem solchen Fall greifen? Wie können mein Partner und ich eine faire Vereinbarung für Bruno treffen, die sowohl seinen Bedürfnissen als auch unseren Wünschen gerecht wird?

Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Albrecht Schaaf

Johann König

Sehr geehrter Herr Schaaf,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Aufteilung des gemeinsamen Haustiers Bruno im Rahmen Ihrer anstehenden Scheidung. Die Frage, was mit einem Haustier nach einer Trennung oder Scheidung geschieht, ist tatsächlich eine häufig auftretende und oft emotional belastende Situation. Es ist verständlich, dass Sie sich um das Wohlergehen von Bruno sorgen und sicherstellen möchten, dass er auch weiterhin gut versorgt wird.

In Deutschland wird ein Haustier rechtlich als "Sache" behandelt, was bedeutet, dass es im Prinzip genauso wie andere Gegenstände aufgeteilt werden kann. Allerdings gibt es in der Praxis keine klaren gesetzlichen Regelungen, die speziell die Aufteilung von Haustieren bei einer Scheidung regeln. Es gibt also kein "Sorgerecht" oder ähnliches für Haustiere wie es beispielsweise für Kinder existiert.

In solchen Fällen ist es ratsam, dass Sie und Ihr Partner versuchen, eine Einigung zu erzielen, die im besten Interesse von Bruno liegt. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass Sie eine Besuchsregelung für Bruno festlegen, bei der er abwechselnd bei Ihnen beiden lebt. Es ist wichtig, dass Sie dabei auch den Bedürfnissen des Tieres und nicht nur Ihren eigenen Wünschen Rechnung tragen.

Wenn Sie und Ihr Partner keine Einigung erzielen können, kann es sinnvoll sein, eine Mediation in Erwägung zu ziehen. Ein Mediator kann Ihnen dabei helfen, eine faire Lösung zu finden, die sowohl Ihren Interessen als auch den Bedürfnissen von Bruno gerecht wird. Sollten Sie sich auch mit Hilfe einer Mediation nicht einigen können, kann im schlimmsten Fall ein Gericht entscheiden, wie mit dem Haustier verfahren wird.

Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass Gerichtsverfahren in der Regel mit hohen Kosten und langen Verfahrensdauern verbunden sind. Es ist daher empfehlenswert, eine außergerichtliche Einigung anzustreben, um unnötigen Stress und Kosten zu vermeiden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie weitere rechtliche Beratung benötigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Johann König
Rechtsanwalt

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Johann König