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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Scheidungsrecht

Kann ich während der Scheidung Unterhalt von meinem Ex-Partner verlangen?

Sehr geehrte Rechtsanwältin,

mein Name ist Benjamin Böhm und ich stehe kurz vor der Scheidung von meiner Ehefrau. Wir haben uns einvernehmlich dazu entschlossen, getrennte Wege zu gehen, da unsere Ehe einfach nicht mehr funktioniert. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ich während des Scheidungsverfahrens Unterhalt von meinem Ex-Partner verlangen kann.

Der Ist-Zustand ist folgender: Ich habe während unserer Ehezeit weniger verdient als meine Ehefrau, da ich mich hauptsächlich um die Kinder und den Haushalt gekümmert habe. Nun stehe ich vor der Herausforderung, wieder ins Berufsleben einzusteigen und meinen Lebensunterhalt zu sichern. Ich mache mir Sorgen, ob ich finanziell auf eigenen Beinen stehen kann und ob ich gegebenenfalls Unterhalt von meiner Ex-Partnerin verlangen kann.

Meine Frage an Sie als Expertin im Scheidungsrecht ist daher: Kann ich während der Scheidung Unterhalt von meinem Ex-Partner verlangen? Falls ja, wie hoch könnte dieser Unterhalt ausfallen und welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit ich Anspruch darauf habe? Gibt es auch die Möglichkeit, eine Unterhaltsvereinbarung außergerichtlich zu treffen oder muss dies immer vor Gericht geregelt werden?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung.

Mit freundlichen Grüßen,
Benjamin Böhm

Johann König

Lieber Herr Böhm,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Unterhalts während einer Scheidung. In der Tat ist die Frage nach dem Unterhalt ein wichtiger Aspekt, der oft in Scheidungsverfahren eine Rolle spielt. Ich werde versuchen, Ihre Fragen so ausführlich wie möglich zu beantworten.

Grundsätzlich haben Sie als Ehepartner während einer Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhalt von Ihrem Ex-Partner. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie während der Ehezeit weniger verdient haben als Ihre Ehefrau und sich um die Kinder und den Haushalt gekümmert haben. In einem solchen Fall kann die Unterhaltszahlung dazu dienen, Sie während der Übergangsphase zu unterstützen, in der Sie wieder ins Berufsleben einsteigen und Ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern.

Die Höhe des Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Ihrem Einkommen, dem Einkommen Ihrer Ex-Partnerin, dem Betreuungsbedarf der Kinder und Ihren jeweiligen Lebensverhältnissen. Um die genaue Höhe des Unterhalts zu berechnen, ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Anwalt im Scheidungsrecht zu wenden, der Ihnen individuell weiterhelfen kann.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine Unterhaltsvereinbarung außergerichtlich zu treffen. In diesem Fall können Sie und Ihre Ex-Partnerin gemeinsam die Höhe und Dauer des Unterhalts festlegen, ohne dass ein Gerichtsverfahren nötig ist. Diese Vereinbarung sollte jedoch sorgfältig ausgearbeitet und rechtlich geprüft werden, um Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden.

Wenn eine Einigung über den Unterhalt nicht möglich ist, kann die Frage vor Gericht geklärt werden. In einem solchen Fall wird das Gericht anhand der gesetzlichen Regelungen überprüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen Unterhalt zusteht.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Johann König

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