Kann ich das Umgangsrecht mit meinem Kind auch bei einem Drogenproblem des anderen Elternteils durchsetzen?
Oktober 29, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Gerd Möller
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wende mich an Sie, da ich dringend Rat in einer schwierigen Familiensituation benötige. Mein Name ist Leon Wittkopf und ich bin Vater eines fünfjährigen Kindes. Seit der Trennung von meiner Ex-Partnerin haben wir gemeinsames Sorgerecht, jedoch gestaltet sich die Umsetzung des Umgangsrechts mit meinem Kind schwierig. Mein(e) Ex-Partner(in) hat ein Drogenproblem, welches sich in den letzten Monaten zunehmend verschlimmert hat. Ich mache mir große Sorgen um das Wohl meines Kindes, da ich befürchte, dass die Drogenproblematik sich negativ auf dessen Entwicklung auswirken könnte.
Derzeit ist es so, dass meine Ex-Partnerin immer öfter Termine für das vereinbarte Umgangsrecht absagt oder kurzfristig ändert, da sie unter dem Einfluss von Drogen steht. Ich möchte jedoch nicht, dass mein Kind unter dieser Situation leidet und frage mich, ob ich das Umgangsrecht unter diesen Umständen durchsetzen kann. Gibt es Möglichkeiten, mein Kind vor den Auswirkungen des Drogenproblems der anderen Elternteils zu schützen und trotzdem ein geregeltes Umgangsrecht zu gewährleisten?
Ich bitte Sie dringend um Rat und Unterstützung, da ich mir große Sorgen um die Zukunft meines Kindes mache. Über mögliche rechtliche Schritte oder Lösungsansätze in dieser schwierigen Situation würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Leon Wittkopf
Lieber Herr Wittkopf,
ich möchte Ihnen zunächst mein Mitgefühl für die schwierige Situation aussprechen, in der Sie sich befinden. Es ist verständlich, dass Sie sich Sorgen um das Wohl Ihres Kindes machen und nach Möglichkeiten suchen, um es vor den negativen Auswirkungen des Drogenproblems Ihrer Ex-Partnerin zu schützen.
In solchen Fällen ist es wichtig, dass das Wohl des Kindes stets an erster Stelle steht. Wenn Sie befürchten, dass der Umgang mit Ihrem Kind unter den gegebenen Umständen nicht zum Wohl des Kindes ist, können Sie rechtliche Schritte unternehmen, um das Umgangsrecht anzupassen oder einzuschränken.
Eine Möglichkeit wäre es, das Umgangsrecht mithilfe eines gerichtlichen Verfahrens anzupassen. Sie könnten einen Antrag auf Einschränkung des Umgangsrechts stellen, wenn Sie nachweisen können, dass der Umgang mit Ihrem Kind unter den gegebenen Umständen nicht im besten Interesse des Kindes ist. Dies könnte beispielsweise durch ärztliche Gutachten oder Zeugenaussagen belegt werden.
Es ist auch möglich, dass das Gericht entscheidet, dass der Umgang unter Aufsicht stattfinden muss, um sicherzustellen, dass Ihr Kind während des Umgangs geschützt ist. In besonders schwerwiegenden Fällen kann das Gericht sogar entscheiden, dass der Umgang vorübergehend ausgesetzt werden muss, bis die Situation geklärt ist.
Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig anwaltlichen Rat suchen und Ihre Situation mit einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht besprechen, um die bestmögliche Lösung für Ihr Kind und Sie zu finden. Gemeinsam können wir Schritte planen, um das Wohl Ihres Kindes zu schützen und eine geregelte Umgangsregelung zu gewährleisten.
Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Situation genauer zu besprechen und mögliche rechtliche Schritte zu erörtern. Bitte zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerd Möller
Rechtsanwalt für Familienrecht
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