Wie kann ich ein gemeinsames Testament aufsetzen?
Juni 30, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Fred Busse
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Familienrecht,
ich heiße Alwin Rothwiller und habe eine Frage zum Thema Erbrecht. Meine Frau und ich möchten gerne ein gemeinsames Testament aufsetzen, um sicherzustellen, dass im Falle unseres Ablebens unser Vermögen entsprechend unseren Wünschen aufgeteilt wird.
Unsere Ausgangssituation ist folgende: Wir sind seit 15 Jahren verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. Wir haben ein Haus und einige Ersparnisse, die wir gerne unseren Kindern vererben möchten. Allerdings sind wir uns unsicher, wie wir am besten vorgehen sollen, um ein rechtsgültiges und für alle Beteiligten fairen Testament aufzusetzen.
Unsere Sorgen liegen vor allem darin, dass wir nicht genau wissen, welche Formulierungen wir verwenden sollen, um sicherzustellen, dass unser letzter Wille auch wirklich umgesetzt wird. Zudem möchten wir sicherstellen, dass sowohl unsere Kinder als auch andere mögliche Erben fair berücksichtigt werden.
Daher meine konkrete Frage an Sie: Wie können wir am besten ein gemeinsames Testament aufsetzen, das unseren Wünschen gerecht wird und rechtlich bindend ist? Welche Formulierungen sollten wir verwenden und welche Besonderheiten müssen wir beachten, wenn es um die Verteilung unseres Vermögens geht?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung und Expertise.
Mit freundlichen Grüßen,
Alwin Rothwiller
Sehr geehrter Herr Rothwiller,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Erbrecht und Testament. Es ist sehr verständlich, dass Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihr Vermögen im Falle Ihres Ablebens gerecht unter Ihren Kindern und möglichen Erben aufteilen können. Ein gemeinsames Testament ist hierbei in der Regel eine gute Möglichkeit, um Ihre Wünsche festzuhalten und sicherzustellen, dass diese auch umgesetzt werden.
Bei der Erstellung eines gemeinsamen Testaments gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille rechtsgültig ist und alle Beteiligten fair behandelt werden. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass ein Testament schriftlich verfasst und von beiden Ehepartnern eigenhändig unterschrieben werden muss. Zudem sollten Sie das Testament idealerweise gemeinsam mit einem Notar aufsetzen, um sicherzustellen, dass alle formellen Anforderungen erfüllt sind.
In Ihrem Fall, als Ehepaar mit gemeinsamen Kindern, haben Sie die Möglichkeit, ein Berliner Testament aufzusetzen. Hierbei setzen Sie sich gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Ehepartners die gemeinsamen Kinder als Erben eingesetzt werden. Diese Form des Testaments bietet den Vorteil, dass der überlebende Ehepartner abgesichert ist und die gemeinsamen Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile erben.
Es ist jedoch wichtig, sich auch über mögliche Pflichtteilsansprüche im Klaren zu sein. Pflichtteilsberechtigte, wie z.B. enterbte Kinder, haben Anspruch auf einen gesetzlichen Pflichtteil am Nachlass. Daher sollten Sie im Testament klar festlegen, wer welche Erbteile erhalten soll, um mögliche Streitigkeiten und Ansprüche zu vermeiden.
In Bezug auf die Formulierungen im Testament ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich auch, regelmäßig das Testament zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, etwa bei geänderten Lebensumständen oder neuen Erben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Für eine detaillierte Beratung und die Erstellung eines individuellen Testaments stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Busse
Rechtsanwalt für Familienrecht
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