Wie kann ich das Erbe meines verstorbenen Partners/meiner verstorbenen Partnerin beanspruchen?
März 20, 2024 | 50,00 EUR | beantwortet von Gerd Möller
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Familienrecht,
ich wende mich an Sie mit einer Frage bezüglich des Erbes meines verstorbenen Partners/meiner verstorbenen Partnerin. Mein Name ist Konrad Kuhn und mein Lebenspartner/meine Lebenspartnerin ist vor kurzem verstorben. Wir waren seit vielen Jahren ein Paar und haben gemeinsam ein Haus und Vermögen aufgebaut.
Nun stehe ich vor der Situation, dass ich nicht sicher bin, wie ich das Erbe meines Partners/meiner Partnerin beanspruchen kann. Es gibt keine rechtsgültige Erklärung über die Verteilung des Vermögens, da wir uns nie offiziell verlobt oder verheiratet haben. Ich befürchte, dass die Familie meines verstorbenen Partners/meiner verstorbenen Partnerin Anspruch auf das Vermögen erheben könnte und ich leer ausgehe.
Ich mache mir Sorgen, dass ich ohne rechtliche Grundlage nicht mein gerechtes Erbe erhalten werde und möchte gerne wissen, welche Möglichkeiten ich habe, um mein Erbe zu sichern. Gibt es rechtliche Schritte, die ich unternehmen kann, um meinen Anspruch auf das Vermögen meines Partners/meiner Partnerin zu klären? Wie kann ich sicherstellen, dass meine Interessen gewahrt werden und ich das Erbe meines Partners/meiner Partnerin erhalten kann?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung und Beratung in dieser schwierigen Situation.
Mit freundlichen Grüßen,
Konrad Kuhn
Sehr geehrter Herr Kuhn,
ich möchte Ihnen zunächst mein aufrichtiges Beileid zum Verlust Ihres Partners/Ihrer Partnerin aussprechen. Es ist verständlich, dass Sie sich in dieser schwierigen Situation um Ihr Erbe sorgen und sich Gedanken darüber machen, wie Sie Ihr Recht auf das Vermögen Ihres verstorbenen Partners/Ihrer verstorbenen Partnerin durchsetzen können.
In Ihrem Fall stellt sich die Frage nach dem Erbrecht für nicht verheiratete Paare. Da Sie und Ihr Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin nicht offiziell verlobt oder verheiratet waren, greift automatisch das gesetzliche Erbrecht. Nach deutschem Erbrecht haben nicht verheiratete Partner grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe des anderen. Dies bedeutet, dass die Familie Ihres verstorbenen Partners/Ihrer verstorbenen Partnerin nach dem Tod Anspruch auf das Vermögen haben könnte.
Allerdings gibt es auch Möglichkeiten für nicht verheiratete Partner, ihr Erbrecht abzusichern. Eine der wichtigsten Maßnahmen, die Sie hätten ergreifen können, um Ihr Erbe zu sichern, wäre die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments oder eines Erbvertrags. In einem solchen Testament oder Vertrag hätte Ihr Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin Sie als Erben eingesetzt und somit Ihr Erbrecht abgesichert.
Da eine solche rechtsgültige Erklärung über die Verteilung des Vermögens in Ihrem Fall nicht vorhanden ist, empfehle ich Ihnen, sich an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden, um Ihre Situation zu klären und mögliche rechtliche Schritte zu besprechen. Ihr Anwalt kann prüfen, ob es in Ihrem Fall andere Möglichkeiten gibt, Ihr Erbrecht geltend zu machen, wie zum Beispiel die Anerkennung eines Partnerschaftsvertrags oder die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs.
Es ist wichtig, dass Sie schnell handeln und sich professionelle rechtliche Unterstützung suchen, um Ihre Interessen zu wahren und Ihr Erbe zu sichern. Ihr Anwalt wird Ihnen helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und Sie durch den Prozess führen, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gerechten Anteil am Vermögen Ihres verstorbenen Partners/Ihrer verstorbenen Partnerin erhalten.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Durchsetzung Ihres Erbrechts.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerd Möller
Rechtsanwalt für Familienrecht
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