Kann ich das Umgangsrecht mit meinem Kind auch bei einer Fernbeziehung durchsetzen?
Oktober 20, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Fred Busse
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
ich heiße Marco Vöss und stehe vor einer schwierigen Situation. Meine Ex-Partnerin und ich haben uns vor einiger Zeit getrennt und leben nun in einer Fernbeziehung. Wir haben gemeinsam ein Kind, für das ich gerne das Umgangsrecht durchsetzen möchte. Allerdings macht mir die räumliche Distanz Sorgen, da ich nicht weiß, ob ich mein Kind regelmäßig sehen kann.
Momentan lebe ich in Hamburg, während meine Ex-Partnerin mit unserem Kind in München wohnt. Aufgrund der Entfernung ist es schwierig, regelmäßige Besuche zu organisieren und das Umgangsrecht praktisch umzusetzen. Ich möchte jedoch eine gute Beziehung zu meinem Kind aufrechterhalten und bin bereit, alles dafür zu tun.
Meine Sorge ist, dass die räumliche Trennung zu einem Verlust des Umgangsrechts führen könnte und ich mein Kind nicht mehr regelmäßig sehen kann. Gibt es Möglichkeiten, das Umgangsrecht auch bei einer Fernbeziehung durchzusetzen? Welche rechtlichen Schritte kann ich unternehmen, um sicherzustellen, dass ich regelmäßig Zeit mit meinem Kind verbringen kann?
Ich freue mich über Ihre Unterstützung und Beratung in dieser Angelegenheit. Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Vöss
Sehr geehrter Herr Vöss,
ich verstehe Ihre Sorgen und kann nachvollziehen, dass es für Sie wichtig ist, eine gute Beziehung zu Ihrem Kind aufrechtzuerhalten, auch wenn Sie und Ihre Ex-Partnerin in verschiedenen Städten leben. Das Umgangsrecht ist ein wichtiges Recht, das Ihnen als Elternteil zusteht, unabhängig von der räumlichen Distanz.
In einer Situation wie Ihrer, in der Sie und Ihre Ex-Partnerin in unterschiedlichen Städten leben, ist es wichtig, dass Sie gemeinsam eine Lösung finden, die es Ihnen ermöglicht, regelmäßig Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Umgangsrecht auch bei einer Fernbeziehung durchzusetzen.
Eine Möglichkeit wäre, mit Ihrer Ex-Partnerin eine Umgangsregelung zu vereinbaren, die die Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Dies könnte beispielsweise bedeuten, dass Sie sich regelmäßig abwechseln und Ihr Kind an Wochenenden oder in den Schulferien besuchen. Es ist wichtig, dass Sie und Ihre Ex-Partnerin eine verlässliche Vereinbarung treffen, die die regelmäßigen Besuche sicherstellt.
Sollte es zu keiner Einigung kommen, können Sie auch rechtliche Schritte einleiten, um Ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie haben als Vater das Recht, Ihr Kind regelmäßig zu sehen und Zeit mit ihm zu verbringen. In einem solchen Fall können Sie einen Antrag beim Familiengericht stellen, um eine Umgangsregelung festzulegen. Das Gericht wird dann unter Berücksichtigung der Interessen des Kindes eine Entscheidung treffen.
Es ist wichtig, dass Sie sich mit einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht in Verbindung setzen, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Umgangsrechts zu erhalten. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, die Ihren individuellen Bedürfnissen und denen Ihres Kindes gerecht wird.
Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Es ist wichtig, dass Sie aktiv werden und sich für Ihr Umgangsrecht einsetzen, um eine gute Beziehung zu Ihrem Kind aufrechtzuerhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Fred Busse, Rechtsanwalt für Familienrecht
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