Wann haftet die Bank für fehlerhafte Beratung?
September 13, 2023 | 50,00 EUR | beantwortet von Carsten Ahlert
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich habe vor einigen Monaten eine Anlage bei meiner Bank abgeschlossen, nachdem mir ein Berater empfohlen hat, in ein bestimmtes Wertpapier zu investieren. Leider hat sich die Anlage nicht wie erwartet entwickelt und ich habe einen erheblichen Verlust erlitten. Nun frage ich mich, ob die Bank für eine fehlerhafte Beratung haftbar gemacht werden kann.
Ich habe mich vor dem Abschluss der Anlage intensiv mit meinem Berater über meine Anlageziele, Risikobereitschaft und finanzielle Situation ausgetauscht. Er hat mir versichert, dass die Anlage für mich geeignet sei und gute Renditen erwirtschaften würde. Leider ist das Gegenteil eingetreten und ich stehe nun mit einem erheblichen finanziellen Schaden da.
Ich mache mir Sorgen, dass ich aufgrund der fehlerhaften Beratung durch meinen Bankberater mein Geld verloren habe. Ich frage mich, ob die Bank in diesem Fall für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann und welche rechtlichen Schritte ich einleiten kann, um mein Geld zurückzuerhalten.
Können Sie mir bitte erklären, unter welchen Voraussetzungen eine Bank für fehlerhafte Beratung haftet und wie ich meine Ansprüche geltend machen kann? Gibt es möglicherweise auch außergerichtliche Lösungen, um den Schaden zu begrenzen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Bacigalupo
Sehr geehrter Herr Bacigalupo,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer fehlerhaften Anlageberatung durch Ihre Bank. Es tut mir leid zu hören, dass Sie einen erheblichen finanziellen Verlust erlitten haben und sich nun Sorgen um Ihr investiertes Geld machen. Gerne erläutere ich Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen in einem solchen Fall zur Verfügung stehen.
In der Regel haftet eine Bank für fehlerhafte Anlageberatung, wenn die Beratung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Diese Anforderungen sind im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die Bank ist verpflichtet, vor Abschluss einer Anlage eine ausführliche und individuelle Beratung zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem die Prüfung Ihrer Anlageziele, Ihrer Risikobereitschaft und Ihrer finanziellen Situation. Wenn die Beratung nicht diesen Anforderungen entspricht und Sie dadurch einen finanziellen Schaden erleiden, kann die Bank haftbar gemacht werden.
Um Ihre Ansprüche geltend zu machen, sollten Sie zunächst alle Unterlagen und Kommunikation mit Ihrem Bankberater sammeln. Dies umfasst unter anderem schriftliche Unterlagen zur Anlage und zur Beratung sowie E-Mails oder Gesprächsnotizen. Mit diesen Unterlagen können Sie nachweisen, dass die Beratung fehlerhaft war und dass Sie aufgrund dieser Beratung einen finanziellen Verlust erlitten haben.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Ihren Schaden zu begrenzen und Ihr Geld zurückzuerhalten. Sie können sich zunächst an die Bank wenden und versuchen, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Dies kann beispielsweise in Form einer Rückabwicklung der Anlage oder einer Entschädigungszahlung erfolgen. Sollte die Bank nicht auf Ihre Forderungen eingehen, können Sie rechtliche Schritte einleiten und einen Anwalt einschalten, um Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.
In jedem Fall empfehle ich Ihnen, sich zeitnah an einen spezialisierten Anwalt für Bankrecht zu wenden, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und eine individuelle Beratung zu erhalten. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihren finanziellen Schaden zu begrenzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie weitere Fragen haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Ahlert, Rechtsanwalt
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