Frag-Einen

Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Bankrecht

Rückforderung Visa/Online Casino

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider spiele ich seit Jahren im Online Casino. Die Illegalität war mir bis dato nicht bewusst.

Frage 1: Habe ich eine Chance das verspielte Geld wieder zu bekommen? Evtl. auch über WebDoller (Sitz in Schweden)?

Vor ca. zwei Wochen habe ich bei meiner Bank die VisaCard-Abbuchungen der letzten 90 Tage beanstandet mit der Begründung § 134 BGB. Folgende Rückmeldung der Bank:
"Gem. unserer AGB"Vereinbarung für die Ausgabe der Visa Direkt Card in verbindung mit dem Girokonto" unter Punkt 5 ist die Ing Diba verpflichtet, Beträge die unter Verwendung der Visa Direkt Card verfügt worden sind, an die Vertragspartner zu vergüten. Der Girokonto Kunde ist seinerseits dazu verpflichtet, der Ing Diba diese Aufwendungen zu erstatten.
...
Bitte sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse dafür, zukünftig o. g. Transaktionen nicht mehr vorzunehmen."

Was kann ich tun? Gibt es eine Möglichkeit???

Danke für Ihre Antwort.

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrter Ratsuchender ,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Ein Vorgehen gegen den Onlinepokeranbieter dürfte recht wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Beim Onlinepoker handelt es sich um eine gewisse Grauzone, da noch keine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zu diesem Themenbereich existiert.

Andererseits wäre der Onlinepokeranbieter an seinem Sitz, also voraussichtlich im Ausland zu verklagen. Zudem ist es oft sehr schwierig eine ladungsfähige Anschrift zu ermitteln.

Schließlich liegt der Firmensitz nicht in Deutschland oder dem EU-Ausland, so dass ein Gerichtsverfahren sehr aufwändig, kosten- und zeitintensiv wäre.

Gegen die Bank, die Sie mit der Kreditkartenaktion beauftragt haben, wird ein Vorgehen leider keine hinreichenden Erfolgsaussichten haben. Sofern nämlich der Betrag einmal bei einer anderen Bank gutgeschrieben wurde, was bei Ihnen der Fall ist, so hat die ursprüngliche Bank darauf grundsätzlich keinen Zugriff mehr.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Montagnachmittag sowie einen guten Wochenstart!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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Bremerhaven

Amtsgerichtsbezirk: Bremerhaven

Berufshaftpflichtversicherung:

R+V Versicherung AG
Taunusstr.1
65193 Wiesbaden



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