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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Ausländerrecht

Ledig angegeben Bei Einbürgerung

Sehr geehrte Damen und Herrn

Ich bin seit Einem Jahre eingebürget .Damals habe ich Mein famielienstand als ledig angegeben ,obwohl ich zuhause Schon lange verheiret bin (habe zwei kinder) und naturlich bin hier in deutschland ledig. wirklich weisse ich nicht wieso ,ich gemacht habe. Ich habe nichts davon Vorteile Erzielt. iCh bitte Sie um einen Rat und Welche konsiquensen gibt.

Mit freundlichen Grüß

Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!


Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes zu Ihrer Frage wie folgt Stellung nehmen:

Eine Einbürgerung kann unter bestimmten Umständen wieder zurückgenommen werden. So hat es im Jahre 2006 das Bundesverfassungsgericht bestätigt.

In den vergangenen Jahren haben jedoch mehrere Gerichtsentscheidungen gezeigt, dass es in Einzelfällen noch Unsicherheiten für Behörden und Gerichte geben kann.

Im schlimmsten Fall käme somit eine Entziehung der Einbürgerung aufgrund Täuschung bei der Antragstellung in Betracht.

Hierzu müsste die zuständige Ausländerbehörde jedoch Kenntnis davon haben, dass Sie in Ihrem Heimatland noch verheiratet sind.

Da Sie bereits seit einem Jahr eingebürgert sind, sind die Chancen meines Erachtens eher gering, dass das Amt von sic haus Nachforschungen einstellt, gänzlich ausschließen kann man dies aber nicht.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben auch wenn ich bedaure Ihnen keine positivere Nachricht geben zu können und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Freitagnachmittag!


Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/3088316

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Dr. Dr. Danjel-Philippe Newerla

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