Auflagen gegen doppelte Staatsangehörigkeit
Ich bin in 1999 in Deutschland als Sohn von russischen Staatsangehörigen geboren worden.
in 2007 wurde ich nach §8 STAG eingebürgert. Mit einer Auflage die russische Staatsangehörigkeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres abzulegen.
Am 20.12.2014 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in Kraft getreten, das die Optionsregelung für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern neu regelt. Ich war sicher, dass diese Auflage von 2007 für mich nicht mehr gültig ist, da ich in Deutschland nicht nur geboren, sondern auch aufgewachsen bin.
Jetzt bekam ich einen Brief der Regierung von Oberbayern diese Auflage zu erfüllen.
Ist es legitim?
Was kann man dagegen tun?
P.S.: Eigentlich war ich sicher, dass die Behörde sich geirrt hat. Aber jetzt sehe ich, dass diese Optionspflicht in $29 auf die Einbürgerung nach dem §4 verweist. In meinem Fall war es §8. Ist das vielleicht die Grundlage der Behörde? Kann man es so drehen? Sieht für mich, wie ein Trick aus