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Frag einen Rechtsanwalt zum Thema Arbeitsrecht

Selbständigkeit für Ausländer

allo liebe Anwälte,

ich bin israelischer Staatsbürger und befinde mich seit Oktober 2002 in Deutschland. Nach einem Deutschkurs studierte ich seit April 2003 an der Universität , jedoch habe das Studium im Juli 2007 abgebrochen und arbeitete seitdem bei einem Arbeitsgeber. Meine Arbeitsverhältnis war zuerst auf ein Jahr(ohne 15 Tage) begrenzt und wurde danach für noch ein Jahr verlängert. Meine Aufenthaltserlaubnis nach §18 des Ausländergesetzes berechtigt mich zur Ausübung einer Beschäftigung ausschlißlich beim zurzeitigem Arbeitsgeber. Am 30.06.2009 läuft mein Vertrag beim Arbeitsgeber ab. Ich habe einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 und das wurde mir beim Arbeitsamt bestätigt. Das Ausländeramt hat mir zwar eine Beschäftigungserlaubnis erteilt, jedoch ohne Aufenthaltserlaubnis, für welche sie einen Grund brauchen, z.B. Aufnahme einer Arbeittätigkeit. Das Problem besteht darin, das ich selbständig sein will aber dazu gar nicht berechtigt bin. Ich und meine Freundin(deutsche Bürgerin) wollen sehr bald heiraten, aber so wie ich das verstehe, bekomme ich trotzdem nich das Recht zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit.
Zur Zeit mache ich ein Businessplan, den ich bei den Behörden einreichen werde, um, wenn die Rentabilität nachgewiesen wird, eine Erlaubnis zur Selbstständigkeit zu bekommen. Da ich Anfänger bin und mein Kapital zu klein ist, bin ich nicht sicher, dass ich dann die erwünschte Genehmigung bekomme.
Meine Frage ist, wie kann ich trotz aller Hindernissen die Abrbeitserlaubnis zur Ausübung der selbststänigen Tätigkeit erhalten

Danke im Voraus,

Dr. Lars Nozar

Hallo,
eine sehr gute Zusammenstellung finden Sie unter
http://www.dortmund.ihk24.de/produktmarken/recht/rechtsauskuenfte/Auslaenderrecht3_032005.pdf

Die dortige Beschreibung beantwortet ihre Frage zum ersten Teil. Hiernach sehen die Chancen wohl in der Tat eher negativ als postiiv aus. Ihren Angaben zu Folge, gehen wir davon aus, dass der Antrag abgelehnt werden wird. Sie sollten daher für den Businessplan nicht allzu hohe Kosten investieren.
Wenn Sie mit einer deutschen Frau ernsthaft verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, sollten Sie sich Gedanken über eine Einbürgerung zum deutschen Staatsbürger machen.
Immerhin bestehen die obigen Probleme aufgrund fehlender, deutscher Staatsangehörigkeit.


Entweder über eine sog. Soll-Einbürgerung (In-der-Regel-Einbürgerung). Diese liegt vor bei der Bereitschaft, die bisherige Staatsangehörigkeit zu verlieren, bei der die Staatsbürgerschaftsbehörde nur ausnahmsweise und bei Vorliegen besonderer rechtfertigender Gründe den Erwerb der Staatsangehörigkeit versagen darf:

Gründe sind: Sie sind Ehegatte oder Lebenspartner von deutschen Staatsbürgern (§ 9 StAG), über den Bestand einer Ehe oder Lebenspartnerschaft hinaus, wenn das Sorgerecht für ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit besteht.

Dies müssen Sie prüfen.

In diesen Fällen muss die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse nach objektiven Umständen gewährleistet sein. Die Prüfung dieser Einordnung wird vom Gesetzgeber nicht näher definiert; die Allgemeine Verwaltungsvorschriften der Behörden schreiben für Eheleute vor, dass dies anzunehmen ist, wenn der Einbürgerungsbewerber seit 3 Jahren im Inland lebt und die Ehe seit 2 Jahren besteht. Eine analoge Regelung wird von den Innenministerien der Länder auf Lebenspartner angewandt.

Oder über eine Kann-Einbürgerung (Ermessens-Einbürgerung), bei der die Staatsbürgerschaftsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen die Einbürgerung vornehmen darf wie - was bei Ihnen in Betracht käme -
- ausländische Staatsbürger oder Staatenlose, wenn gegen sie kein Ausweisungsgrund vorliegt und ihr Unterhalt gesichert ist (§ 8 StAG).


Bitte prüfen Sie die Umstände genau. Als Fazit ist jedoch eines festzuhalten:
Sie werden viel Geduld - Zeit - benötigen um ihr Ziel zu erreichen.

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass ihre zukünftige Frau sich mit ihrer Idee selbstständig macht und Sie dort "gesicherter" Angestellter sind ?

Vielleicht machen Sie sich in diese Richtung Gedanken.

Ich hoffe geholfen zu haben. Bitte beachten Sie, dass der Rat nur aufgrund der obigen, spärlichen Infos gegeben wurde. Ausdrücklich rate ich Ihnen an ein ausführliches Rechtsberatungsgespräch mit einem Rechtsberater zu führen damit dieser auch ihre Pässe, Urkunden, Pläne etc. genau prüfen kann.

Besten Gruss.

fadeout
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Experte für Arbeitsrecht

Dr. Lars Nozar