Kann ich meinen Urlaub einfach so verschieben, wenn mein Arbeitgeber es verlangt?
Juli 6, 2022 | 40,00 EUR | beantwortet von Bernhard Vollmann
Sehr geehrter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht,
ich heiße Irmgard Evers und arbeite seit fünf Jahren in einem mittelständischen Unternehmen in Vollzeit. Normalerweise plane ich meinen Jahresurlaub immer im Voraus und stimme die Termine auch mit meinem Arbeitgeber ab. Doch nun hat mein Chef überraschend angekündigt, dass ich meinen bereits genehmigten Urlaub verschieben soll, da eine wichtige Projektabgabe ansteht und alle Mitarbeiter gebraucht werden.
Ich bin ziemlich verunsichert, da ich meinen Urlaub bereits gebucht und auch teilweise bezahlt habe. Zudem habe ich mich schon lange auf diese Auszeit gefreut und möchte nicht auf meine Erholung verzichten. Andererseits möchte ich auch keinen Ärger am Arbeitsplatz riskieren und mich gut mit meinem Arbeitgeber stellen.
Deshalb möchte ich gerne wissen, ob mein Arbeitgeber das Recht hat, meinen Urlaub einfach so zu verschieben und ob ich dies ohne Zustimmung akzeptieren muss. Gibt es gesetzliche Regelungen oder Klauseln im Arbeitsvertrag, die mir in dieser Situation helfen könnten? Welche Möglichkeiten habe ich, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen,
Irmgard Evers
Sehr geehrte Frau Evers,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Urlaubsverschiebens durch Ihren Arbeitgeber. In Deutschland regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) den Anspruch auf Urlaub und die Modalitäten seiner Gewährung. Gemäß § 7 Abs. 1 BUrlG kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs festlegen, jedoch muss er dabei die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen, sofern dem keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
In Ihrem Fall hat Ihr Arbeitgeber das Recht, den bereits genehmigten Urlaub zu verschieben, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber die Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigen muss. Ein wichtiger Projektauftrag kann als solcher dringender betrieblicher Grund angesehen werden, sofern die Verschiebung des Urlaubs unvermeidbar ist.
Wenn Sie jedoch bereits Urlaub gebucht und teilweise bezahlt haben, kann dies ein Argument sein, um mit Ihrem Arbeitgeber über eine alternative Lösung zu verhandeln. Es ist ratsam, das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten zu suchen und ihm Ihre Situation und Bedenken darzulegen. Gemeinsam können Sie möglicherweise eine Lösung finden, die sowohl die betrieblichen Anforderungen als auch Ihre persönlichen Urlaubspläne berücksichtigt.
Zudem ist es wichtig zu prüfen, ob Ihr Arbeitsvertrag oder eine betriebliche Regelung spezifische Klauseln zum Thema Urlaub enthält. Diese könnten weitere Informationen darüber liefern, wie der Urlaub im Falle von betrieblichen Notwendigkeiten behandelt werden sollte.
Falls eine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber nicht möglich ist und Sie den Urlaub nicht verschieben möchten, könnten Sie in Erwägung ziehen, rechtlichen Rat einzuholen. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um Ihre Urlaubsansprüche durchzusetzen.
Ich hoffe, dass meine Ausführungen Ihnen weiterhelfen konnten und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung Ihrer Urlaubssituation.
Mit freundlichen Grüßen,
Bernhard Vollmann
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
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