Frag-Einen

Frag einen Arzt zum Thema Arbeitsmedizin

Was muss ich bei der Einstellung neuer Mitarbeiter hinsichtlich Arbeitsmedizin beachten?

Sehr geehrter Arzt,

ich bin Carsten Köhler und arbeite in der Personalabteilung eines mittelständischen Unternehmens. In letzter Zeit haben wir einige neue Mitarbeiter eingestellt und ich mache mir Sorgen, ob wir bei der Einstellung hinsichtlich Arbeitsmedizin alles richtig machen.

Unser Unternehmen hat bisher keine speziellen Richtlinien oder Prozesse für die arbeitsmedizinische Untersuchung neuer Mitarbeiter. Wir führen zwar eine allgemeine Gesundheitsprüfung durch, aber ich frage mich, ob das ausreicht. Welche spezifischen Untersuchungen oder Tests sollten wir durchführen, um sicherzustellen, dass die neuen Mitarbeiter gesund genug sind, um ihre Aufgaben zu erfüllen?

Des Weiteren frage ich mich, ob es gesetzliche Vorgaben gibt, die wir beachten müssen, wenn es um arbeitsmedizinische Untersuchungen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter geht. Gibt es bestimmte Richtlinien oder Best Practices, denen wir folgen sollten, um sicherzustellen, dass wir in diesem Bereich korrekt handeln?

Ich möchte sicherstellen, dass wir als Unternehmen alles tun, um die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter zu gewährleisten, aber ich bin mir unsicher, wie wir das am besten umsetzen können. Können Sie mir bitte Hinweise geben, worauf ich bei der Einstellung neuer Mitarbeiter hinsichtlich Arbeitsmedizin achten sollte und welche Maßnahmen wir ergreifen können, um sicherzustellen, dass wir gesetzeskonform handeln?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Köhler

Selma Stamm

Lieber Herr Köhler,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich arbeitsmedizinischer Untersuchungen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen. Es ist lobenswert, dass Sie sich Gedanken um die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter machen und sicherstellen möchten, dass Sie alle gesetzlichen Vorschriften einhalten.

Zunächst einmal ist es wichtig zu betonen, dass arbeitsmedizinische Untersuchungen bei der Einstellung neuer Mitarbeiter in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Allerdings gibt es einige Gesetze und Verordnungen, die Arbeitgeber dazu verpflichten, für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Dazu gehört unter anderem das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung.

Trotzdem ist es empfehlenswert, arbeitsmedizinische Untersuchungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die neuen Mitarbeiter gesundheitlich in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen. Bei der Gestaltung dieser Untersuchungen sollten Sie sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) orientieren. Diese empfiehlt unter anderem eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung vor Einstellung sowie regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen während der Beschäftigung.

Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung vor Einstellung sollten vor allem Aspekte wie die körperliche Leistungsfähigkeit, eventuelle Vorerkrankungen und die Eignung für die geplante Tätigkeit des Mitarbeiters untersucht werden. Auch psychische Belastungen sollten dabei berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollten Sie sicherstellen, dass die Untersuchungen von qualifizierten Arbeitsmedizinern oder Betriebsärzten durchgeführt werden.

Es ist außerdem wichtig, dass Sie die Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Untersuchungen vertraulich behandeln und nur Personen zugänglich machen, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Arbeitsplatzgestaltung darauf angewiesen sind.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es zwar keine gesetzliche Pflicht zur arbeitsmedizinischen Untersuchung bei der Einstellung neuer Mitarbeiter gibt, es aber empfehlenswert ist, diese durchzuführen, um die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Beachten Sie dabei die Empfehlungen der DGUV und sorgen Sie dafür, dass die Untersuchungen von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Hinweise weiterhelfen und stehe Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie weitere Fragen haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Selma Stamm

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Arbeitsmedizin

Selma Stamm