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"Privatrechnungen" in Geschäftsbüchern einer Kapitalgesellschaft

Gefragt am 21.12.2011
12:30 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3973

 

Wir betreiben seit ca. 6 Jahren als Kapitalgesellschaft eine Limited in Deutschland. Die Buchführung wird regelmäßig und gemäß der Vorschriften gefertigt. Jährlich wird eine Bilanz vom Steuerberater erstellt und die entsprechenden Steuererkärungen für das finanzamt angefertigt! Steuerzahlungen erfolgen immer pünktlich!

Soweit sogut!

Jetzt ist es so, dass ca. die Hälfte der Materialbestellungen über das Internet erfolgen.

Da wir oft den Vorteil des Widerrufsrechts für Privatverbraucher in Anspruch nehmen wollten und als LTD. sowieso keine Zahlung auf offene rechnung angeboten wird, wurden die Onlinebestellungen vielfach als "Privatperson" getätigt! Die daraus resultierenden Rechnungen der Onlinehändler wurden bisher dann mit der "Privatadressierung" des Geschäftsführers normal gebucht und in die monatlichen Buchführungsordner abgelegt.

(Anzumerken ist, dass die Geschäftsadresse LTD. der Privatadresse des Geschäftsführers entspricht (Wohn-und Geschäftshaus)

Wir haben grob überschlagen, dass die Summe der Einkaufsrechnungen mit privatem Adresskopf mittlerweile einen sechsstelligen Betrag (seit Gründung) ausmacht.

Fragen:

1.) Welche Konsequenzen können bei einer Steuerprüfung der Gesellschaft hieraus erwachsen?

2.) Welch Maßnahmen sollten jetzt noch vor einer Prüfung erfolgen?

Vielen Dank vorab!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.12.2011
12:30 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 21.12.2011
13:46 Uhr

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Beantwortet am 21.12.2011 13:46 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3973

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Vorsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.

Das Problem ist zweigeteilt zu beantworten.

Aus ertragsteuerlicher Sicht drohen hier meines Erachtens keine Konsequenzen. Wirtschaftlich betrachtet liegt keine Privatentnahme oder -einlage vor, da die Bestellung für die Ltd. ausgeführt worden ist. Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist ebenfalls zu verneinen ...



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