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Korrektur von fehlerhafter Buchung des Vorsteuerbetrages aus Vorjahr

Gefragt am 04.11.2014
16:23 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3722 | Bewertung 5/5

 

Kurz zum Unternehmen: Keine doppelte Buchführung, Ist-Versteuerung, Umsatzsteuerpflichtig, buchen im SKR03,
Ich habe folgendes Problem. Bei der Buchung von echten Schadenersatz (unterliegt keiner USt) wurde aus Versehen Vorsteuer 19% abgezogen ( Software mit VSt Automatik, Tippfehler). Die Buchung erfolgte im Jahr 2013.
USt Erklärung, EÜR, gesonderte Feststellung der Einkünfte 2013 bereits an das FA versendet. Die Frage ist wie soll ich jetzt vorgehen um den Fehler zu beseitigen?
Berichtigte USt Erklärung abgeben mit Korrektur der VSt Beträge?
Durch den falschen Abzug des VSt Betrages sind aber auch die Eingaben bei der Gewinnermittlung in der EÜR und gesonderten Feststellung der Einkünfte auch nicht richtig.
Darf ich überhaupt, und wenn ja in welchen Jahr, Korrekturbuchungen zu diesem Fall vornehmen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.11.2014
16:23 Uhr
StB Steffen Becker StB Steffen Becker Beantwortet am 04.11.2014
16:36 Uhr

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Beantwortet am 04.11.2014 16:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3722 | Bewertung 5/5

Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Vorsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...



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