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PKW Totalschaden bei V+V absetzbar?

Gefragt am 29.08.2011
17:11 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3786

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
neben meiner Arbeitnehmertätigkeit habe ich noch Einkünfte aus V+V(3-Fam-Haus.) Im Jahr 2010 hatte ich einen Besichtigungstermin mit Mietinteressenten für eine der 3 Wohnungen. Auf dem Rückweg vom V+V-Objekt zu meinem Wohnort hatte ich einen Unfall. Es entstand ein sehr hoher Schaden am PKW (eigentlich Totalschaden - da die Rep.kosten rd. EUR 23.000,00 betragen würden, wenn instandgesetzt werden würde.) Das Fahrzeug ist seit diesem Zeitpunkt abgemeldet. Eine Erstattung seitens einer Versicherung erfolgte nicht.(keine Vollkasko. Es handelte sich um einen gebrauchten PKW-(7 Jahre alt)der zu diesem Zeitpunkt (ca. 4 Wochen vorher angeschafft wurde AK EUR 20.000,-).Eine Veräußerung des PKW - in Teilen oder als Unfallfahrzeug würde evtl. einen Erlös von rd. EUR 2.000,00 erzielen.
Meine Frage wäre: kann ich den Totalschaden bei den Einkünften aus V+V in irgendeiner Form geltend machen?
Wieviel % oder EUR könnten evtl. abgesetzt werden?
Könnten Sie mir einen Hinweis auf evtl. Fundstellen im Gesetz geben, damit ich damit gegenüber dem Finanzamt argumentieren könnte?

Bitte um eine rasche Beantwortung da Termin 31.8.2011.
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.08.2011
17:11 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 29.08.2011
17:31 Uhr

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Beantwortet am 29.08.2011 17:31 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3786

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Kosten eines Unfalls, der auf der Fahrt zwischen Wohnungort und der vermietten Wohnung passiert, können beim Finanzamt grundsätzlich geltend gemacht werden.

Voraussetzung für die Anerkennung der Unfallkosten als abzugsfähige Werbungskosten ist, dass der Unfall als Folge einer zur Einkünfteerzielung veranlassten Fahrt verursacht wurde ...



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