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Vorsteuerberichtigung bei abschnittsweisem Innenausbau

Gefragt am 27.07.2014
16:56 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2328

 

Guten Tag,

wir haben in unserem Haus 2 Ferienwohnungen ausgebaut, die im Anschluss mit Umsatzsteuer vermietet wurden. Für die Kosten des Innenausbaus haben wir entsprechend Vorsteuer geltend gemacht. Diese Wohnungen wurden jetzt im Rahmen langfristiger Mietverträge vermietet. Dementsprechend müssen wir die Vorsteuer berichtigen, da der 10-Jahres-Zeitraum noch nicht abgelaufen ist.

Dabei ist hier zu beachten, dass wir den Innenausbau abschnittsweise durchgeführt (da in Eigenleistung ausgebaut) und die einzelnen Teile nach Fertigstellung zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstmalig verwendet haben.

Teil 1: Ferienwohnung 1
Teil 2: Zimmer 1 (aus Ferienwohnung 2)
Teil 3: Zimmer 2 (aus Ferienwohnung 2)

Dementsprechend ergibt sich für jeden separat in Verwendung genommenen Bauabschnitt ein eigener Korrekturzeitraum.

Die in Abzug gebrachten Vorsteuern aus den Baukosten habe ich alle gelistet, nun stellt sich für die Ermittlung der Vorsteuerkorrektur die Frage, wie die in Abzug gebrachten Vorsteuern auf die einzelnen Teile 1-3 aufzuteilen sind:

Ich denke hier grundsätzlich über folgende Möglichkeiten nach:

(a) Die je Kostenposition in Abzug gebrachte Vorsteuer wird im Verhältnis der zugrundeliegenden Quadratmeter auf die einzelnen Teile aufgeteilt und im Anschluss die Vorsteuerberichtigung ermittelt. Bei dieser Vorgehensweise sehe ich allerdings das Problem, wie ich mit den Vorsteuerbeträgen, die nach Inbetriebnahme von Teil 1 und Teil 2 angefallen sind, umgehe. Wären diese Kosten für die Teile 1 und 2 dann nachträgliche Herstellungskosten? Welchen Zeitpunkt würde man hier für die erste Verwendung ansetzen? (Da es sich hier um einen Eigenausbau handelt, sind es viele unterschiedliche Kostenpositionen mit unterschiedlichen Leistungszeitpunkten).
(b) Die Summe der insgesamt in Abzug gebrachten Vorsteuern wird im Verhältnis der Quadratmeter auf die einzelnen Teile aufgeteilt und diese Beträge als Basis für die einzelnen Berichtigungen verwendet ohne eine gesonderte Betrachtung der Zeitpunkte, zu denen die einzelnen Baukosten angefallen sind. (Hier läge implizit die Überlegung zugrunde, dass zu den jeweiligen Zeitpunkten der ersten Verwendung die auf die jeweilig bereits fertig gestellten Teile entfallenden Vorsteuern höher sind als für die noch im Bau befindlichen, nachträgliche Herstellungskosten würden hier für die zuerst fertig gestellten Teile 1 und 2 nicht gesondert betrachtet).

Ich bitte hier um Rückmeldung, ob eine der beiden oben dargestellten Möglichkeiten angewendet werden kann oder ob die Berichtigungen auf eine ganz andere Art zu ermitteln sind. Sofern Option a) zum Tragen kommt, bitte ich um Erläuterung zur Methodik bzgl. des Umgangs mit den nachträglichen Herstellungskosten bzgl. der zu den jeweiligen Zeitpunkten bereits fertig gestellten Teile. Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.07.2014
16:56 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 11.08.2014 11:24 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2328

Antwort unseres Experten

Sehr verehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich die Frage beantworten.

Verwendung i.S.d. § 15 a UStG ist die tatsächliche Nutzung des Berichtigungsobjekts zur Erzielung von Umsätzen.
Für die Frage, ob eine Änderung der Verhältnisse vorliegt, sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der tatsächlichen Verwendung im Vergleich zum ursprünglichen Vorsteuerabzug entscheidend ...



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