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Vorsteuerabzug bei Bau eines Ferienhauses

Gefragt am 11.12.2011
15:23 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4814

 

Wir kaufen ein Grundstück und lassen darauf ein Haus bauen, um es anschl. als Ferienhaus zu vermieten. Wie kann ich die Umsatzsteuer der von uns zu zahlenden Raten im Rahmen des Vertrages mit dem Bauunternehmer vorab beim Finanzamt geltend machen, dass ich die Umsatzsteuer ausgezahlt bekommen, bevor ich die jeweilige Rate an den Bauunternehmer zahlen muss? Gibt es bei dem Bau Kosten (außer den Grunderwerbskosten), die ich nicht beim FA geltend machen kann?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.12.2011
15:23 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 11.12.2011
16:33 Uhr

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Beantwortet am 11.12.2011 16:33 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4814

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

zu 1) Die Gewerbeanmeldung ist keine Voraussetzung für die Umsatzbesteuerung. Hierzu sind im Wesentlichen die wirtschaftlichen Verhältnisse maßgeblich. Die Notwendigkeit der Gewerbeanmeldung ist in der Gewerbeordnung geregelt. Um das Verfahren der Umsatzbesteuerung in Gang zu setzen, ist jedoch auch dem Finanzamt die Gewerbeanmeldung vorzulegen ...



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