Kategorie: Umsatzsteuer |
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Frage: Veranlagung in der Einkommenssteuer |
| Gefragt am 05.04.2010 12:19 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1026 |
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Ich habe zusammen mit einer weiteren Gesellschafterin ein Institut gegründet, das unter die Kleinunternehmenregelung fällt. Der Umsatz pro Jahr beschränkt sich auf 1000 - 2000 €. |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. 1. In der Umsatzsteuererklärung ist der gesamte Umsatz der GbR anzugeben, da die GbR der Unternehmer ist. Wieviele Gesellschafter an der GbR beteiligt sind, spielt dabei keine Rolle. Die Angaben zu den Gesellschaftern werden bei der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung gemacht. 2. Die Umsatzsteuererklärung ist zusammen mit dem Jahresabschluss für die GbR abzugeben, nicht bei Ihrer privaten Einkommensteuererklärung. 3. Die Gewinnermittlung wird für die GbR erstellt. In der Einkommensteuererklärung wird nur der Gewinnanteil angegeben, der auf Sie entfällt. Wie der Gewinn ermittelt wird ist abhängig davon welche Gewinnermittlungsart gewählt wurde. Wird für die GbR eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung erstellt, dann sind die Aufwendungen in dem Jahr zu erfassen zu dem wirtschaftlich gehören, in diesem Fall 2009. Bei einer (einfachen) Einnahmen-Überschussrechnung werden die Ausgaben erst bei Geldfluss erfasst, also 2010. Ich gehe davon aus, dass bei dieser Größenordnung eine (einfache) Einnahmen-Überschussrechnung erstellt wird. Die Ausgaben wären in diesem Fall erst in 2010 zu erfassen. Ich hoffe, ich konnte mit meinen AUsführungen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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