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Kategorie: Umsatzsteuer
Frage: VAT bei Bestellungen in UK als Kleinuntern. n. § 19 UStG
Einsatz: € 15,00

Hallo,

ich bin Kleinunternehmerin nach § 19 UStG, also folglich von umsatzsteuerbefreit.

Meine Frage: Muss ich die VAT bei Bestellungen in Großbritannien zahlen oder kann ich dort Bestellungen mit Angabe meiner Steuer-Nr. durchführen, um die Zahlung der VAT zu umgehen?

Viele Grüße

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Antwort

Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)

Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Als Kleinunternehmer werden Sie in der Umatzsteuersystematik als Privatpersoin behandelt. Somit haben Sie grundsätzlich keine Möglichkeit Waren ohne Umsatzsteuerbelastung zu erwerben. Auch die Angabe einer Steuernummer genügt hierzu nicht, insbesondere im innergemeinschaftlichen Warenverkehr eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nowendig ist, die Sie als Kleinunternehmerin jedoch nicht erhalten.

Die Lieferung nach Deutschland ist im Übrigen gemäß § 3 c Umsatzsteuergesetz in Deutschland steuerpflichtig, wenn der Lieferer die Lieferschwelle von 100.000 € überschreitet, oder auf deren Anwendung verzichtet. In diesem Fall wird keine britische, sondern deutsche Umsatzsteuer fällig. Umgehen können Sie die Zahlung nicht.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

Nachfrage
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Allerdings habe ich trotz Umsatzsteuerbefreiung sowohl eine Steuer-Nr. als auch eine ID-Nr. erhalten unter deren Angabe ich von britischen Lieferanten Ware steuerfrei (VAT-frei) beziehen kann. Soweit ich informiert bin, können "normale" Unternehmer mit Steuerabführung den VAT-Verzicht in Anspruch nehmen und mit einer besonderen Buchungsmaßnahme (Eingang = Ausgang) in der Buchhaltung vermerken, ohne dass hierfür Steuer in Deutschland abzuführen wäre.

Da mir eine britische Firma eben dieses Vorgehen angeboten hat, wollte lediglich wissen, ob dues rechtens ist oder am Deutschen Steuerrecht vorbeigeht und nachträglich Steuer eingefordert werden wird. Großbritannien scheint ja eine besondere Steuerregelung zu haben, die sich von anderen EU-Ländern unterscheidet.

Rückantwort
Sehr geehrte Fragestellerin, Sie dürfen sich als Kleinunternehmer gegenüber dem britischen Lieferanten nicht als "normaler" Unternehmer ausweisen. Ich vermute die ID-Nr., die Sie erhalten haben, ist die Steueridentifkationsnummer des Bundeszentralamts für Steuern, die im Jahr 2008 an alle Bundesbürger vergeben wurden. Ich sprach von der Umsatzsteuer-ID-Nr., die nur für Unternehmer auf besonderen Antrag vergeben wird, wenn Sie Ihre Unternehmereigenschaft nachweisen. Mit dieser Nummer ist das Angebot der britischen Firma völlig normal und wird in der gesamten EU so angewendet. Dennoch können Sie bei Anwendung der deutschen Kleinunternehmerregelung nirgendwo, weder in Deutschland noch in irgendeinem EU-Land, mit Steuerabzug einkaufen. Mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann, Steuerberater

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