| Kategorie: Umsatzsteuer |
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| Frage: VAT bei Bestellungen in UK als Kleinuntern. n. § 19 UStG |
| Einsatz: € 15,00 |
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Beantwortet von Michael Herrmann (Profil ansehen)
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Als Kleinunternehmer werden Sie in der Umatzsteuersystematik als Privatpersoin behandelt. Somit haben Sie grundsätzlich keine Möglichkeit Waren ohne Umsatzsteuerbelastung zu erwerben. Auch die Angabe einer Steuernummer genügt hierzu nicht, insbesondere im innergemeinschaftlichen Warenverkehr eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nowendig ist, die Sie als Kleinunternehmerin jedoch nicht erhalten. Die Lieferung nach Deutschland ist im Übrigen gemäß § 3 c Umsatzsteuergesetz in Deutschland steuerpflichtig, wenn der Lieferer die Lieferschwelle von 100.000 € überschreitet, oder auf deren Anwendung verzichtet. In diesem Fall wird keine britische, sondern deutsche Umsatzsteuer fällig. Umgehen können Sie die Zahlung nicht. Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Michael Herrmann Dipl.-Finanzwirt (FH) Steuerberater
Nachfrage Rückantwort |
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