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Kategorie: Umsatzsteuer

Frage: Umsatzsteuerpflichtig?

Gefragt am 24.10.2010 15:50 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032

Ich übe als Arzt als Honorarkraft eine Tätigkeit für ein Zertifizierungsinstitut aus. Dabei gehe ich in Krankenhäuser, führe ein Qualitäts-Audit durch und erstelle einen Auditbericht. Das kumulierte Honorar dafür betrug 2009 ca. € 8.500, in diesem Jahr aber durch mehr Aufträge ca. 20.500 Euro. Es handelt sich nicht um eine ärztl. Tätigkeit, die von der USt befreit ist!
Frage: bin ich in diesem Jahr automatisch damit USt-pflichtig? oder Hat das FA einen Ermessensspielraum? - (im nächsten Jahr könnte ich meine Einnahmen wieder besser steuern.)
Reisekosten werden als durchlaufende Posten erstattet, muss ich die auch mit in den Umsatz hinein rechnen (dann betrüge mein Umsatz für 2010 ca. 30.000 Euro!)
Werden die entstandenen Aufwendungen (Arbeitsmittel, Fortbildungen, Verpflegungspauschalen) nur vom Honorar abgezogen oder vom gesamten Umsatz (Honorar + durchlaufende Posten)?
MfG

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Antwort

Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

In Ihrem Falle greift die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG. Hiernach fällt keine Umsatzsteuer an, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 17.500 EUR und im laufenden Jahr 50.000 EUR nicht überschritten hat und Sie nicht freiwillig zur Regelbesteuerung optiert haben. Nicht zum Gesamtumsatz zählen die Umsätze aus der umsatzsteuerbefreiten Tätigkeit als Arzt (§ 19 Abs.3 Ziff. 1 UStG).

In Ihrem Fall liegt der Gesamtumsatz des Jahres 2009 mit EUR 8.500 unter der Grenze von 17.500 EUR. Auch die zweite Voraussetzung, Gesamtumsatz im Folgejahr (2010) unter 50.000 EUR, ist erfüllt.

Somit liegen auch im Jahr 2010 die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerschaft vor, d.h. Sie sind auch in 2010 NICHT umsatzsteuerpflichtig.

Ab dem Jahr 2011 unterliegen Sie jedoch der bzgl. der Honorartätigkeit der Umsatzsteuer, da der Umsatz des Vorjahres (2010) 17.500 EUR überschritten hat.

Überschreiten Sie jedoch in 2011 die Umsatzgrenze von 17.500 EUR nicht, dann sind Sie in 2012 wieder Kleinunternehmer.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater/Dipl. Betriebswirt

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