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Umsatzsteuererklärung

Gefragt am 07.12.2017
19:49 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1472

 

Im Jahre 2015 schafften wir einen Firmenwagen an und zogen die Umsatzsteuer 4000.- Euro)
In der Umsatzsteuererklärung 2015 standen der zu leistenden U-steuer (28.000Euro) abziehbare Vorsteuerbeträge von 16.000.- gegenüber. Also 12.000.- Euro noch zu leisten. Unsere Voranmeldungen
stimmten auch überein. Allerdings zog unser Steuerberater in der Steuererklärung die erhaltenen 4.000.-Euro von PKW unseren Vorauszahlungen ab, so dass wir jetzt 4.000Euro nachzahlen sollen. Kann das sein?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.12.2017
19:49 Uhr
Steuerberater Peter Jansen Steuerberater Peter Jansen Beantwortet am 08.12.2017
03:58 Uhr

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Beantwortet am 08.12.2017 03:58 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1472

Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller/in,
das ist ein Fehler. Die Vorsteher wurde doppelt berücksichtigt. Einmal in der Voranmeldung und dann nochmals in der Jahressteuererklärung ...



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