Kategorie: Umsatzsteuer |
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Frage: Umsatzsteuer in der Einnahme-/Überschussrechg.? |
| Gefragt am 18.05.2010 22:08 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1024 |
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Die Umsatzsteuer wird in der Einnahme-Überschussrechnung auch als \'Kosten\' und als \'Einnahmen\' erfasst. Das sieht m.E. bei einem Handelsbetrieb vereinfacht so aus: |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Ihr Berechnung ist richtig. Die an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuervorauszahlung ist (bei Bezahlung) ebenfalls eine Betriebsausgabe. In Ihrem Fall USt 1.900,- abzügl. VorSt 1.200,- = 700,-. Im Ergebnis ergibt sich also ein Gewinn von 2.000,-. Jedoch wird dieser so nie in der BWA ablesbar sein, da die Umsatzsteuervorauszahlung je nach Voranmeldungszeitraum Monat(e) später gezahlt wird. Ich hoffe, ich konnte mit meinen Ausführungen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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