Kategorie: Umsatzsteuer |
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Frage: Umsatzsteuer EU-Privatperson-Unternehmer |
| Gefragt am 09.12.2009 12:52 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Bewertung: 4,3 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Herr Teuber,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt handelt es sich um ein Reihengeschäft (§ 3 Abs. 6 S. 5 UStG). Obwohl die Ware direkt vom dänischen Unternehmer an die dänische Privatperson gelangt, liegen umsatzsteuerlich 2 Lieferungen vor. 1. dänischer Unternehmer an deutschen Unternehmer 2. deutscher Unternehmer an dänische Privatperson Da der Liefergegenstand Dänemark nicht verläßt sind beide Lieferung in Dänemark steuerbar und steuerpflichtig. Der dänische Unternehmer schreibt an den deutschen Unternehmer eine Rechnung mir dänischer Umsatzsteuer. Der deutsche Unternehmer schreibt an die Privatperson ebenfalls eine Rechnung mit dänischer Umsatzsteuer. Der deutsche Unternehmer muss sich in Dänemark steuerlich registrieren lassen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärung abgeben. Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater |
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