Umsatzsteuer EU
Gefragt am 06.07.200914:09 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2855 | Bewertung 5/5
Hallo,
wir sind eine Werbeagentur aus Raum Stuttgart.
Wir haben ein Werbesystem aus Österreich gekauft und bezahlt. Ohne Umsatzsteuer (Nicht steuerbarer Umsatz gemäß §3a Abs. 10 USt-Gesätz) Sowohl der Verkäufer aus Österreich und wir als Käufer besitzen eine Umsatzsteuer ID.
Unsere Frage. Müssen wir das ganze irgendwo angeben z.B. in unseren Vorsteueranmeldung?
Wie solllen wir die "Ausgabe" in unserer Buchhaltung erfassen? (Einnahme/Überschuss) Rechnung.
Fragesteller
Gefragt am 06.07.2009 14:09 Uhr
AnonymisiertDieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Lieber Forumsteilnehmer,
Wenn die Rechnung in Österreich so ausgestellt wurde, dann bedeutet das, dass keine Umsatzsteuer verrechnet wurde weil es sich um eine "Katalogleistung" handelt. Das führt dazu, dass die Steuerschuld (Umsatzsteuerschuld) von Österreich auf Deutschland - nämlich vom Lieferanten auf den Kunden - übergeht ...
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