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Umsatzsteuer bei Vermittlung

Gefragt am 05.12.2011
15:12 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8605

 

Hallo, eine Agentur handelt auf Rechnung + im Namen von einem Künstler. Die Agentur ist umsatzsteuerpflichtig, sie schließt für den Künstler Verträge mit Veranstaltern und stellt dem Veranstalter anschließend eine Rechnung. Die Agentur nimmt die Gagenzahlung des Veranstalters ein und leitet diese an den Künstler weiter. Die Agentur stellt dem Künstler eine separate Rechnung für die Vermittlung und rechnet auf die Nettogage 19% USt.

Wie verhält es sich, wenn der Künstler nur gelegentlich auftritt und er auch keine Anmeldung bei dem zuständigen Finanzamt vorgenommen hat, da seine Einkünfte aus seinen Konzerten im Jahresverlauf unter 410 Euro bleiben? Weist die umsatzsteuerpflichtige Agentur dem Veranstalter dann in der Rechnung keine USt. aus und muss sie aus dem Vertrag mit dem Veranstalter auch keine USt. abführen?

Wer führt ggf. die USt. aus der Rechnung für den Veranstalter ab, wenn dies nötig ist - der Künstler oder die Agentur? Der Vertrag kommt ja zwischen dem Künstler und Veranstalter zustande, die Agentur handelt nur als Vermittler. Muss trotzdem die Agentur die USt. abführen?

Kann/darf der Künstler überhaupt USt. berechnen, wenn er keine freiberufliche Tätigkeit oder ein Gewerbe angemeldet hat und muss er diese als Kleinunternehmer überhaupt auf der Rechnung ausweisen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.12.2011
15:12 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 05.12.2011
18:48 Uhr

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Beantwortet am 05.12.2011 18:48 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8605

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Hinzufügen, Ändern oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich, verändern.

Da in diesem Fall die Agentur dem Künstler eine Rechnung ausstellt, ist die Umsatzsteuer in jedem der von Ihnen geschilderten Fälle für die Vermittlungsleistung gesondert auszuweisen und abzuführen ...



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