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Umsatzsteuer u. Vorsteuer ausländische Rechnung

Gefragt am 06.02.2015
18:14 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2386

 

Wie sind Rechnungen aus dem Ausland im Rahmen der Umsatzsteuer/Vorsteuer zu berücksichtige, z.B. wenn die Rechnung aus Luxemburg stammt und 15 % Mehrwertsteuer ausweist oder z.B. Dänemark mit 25% Steuern? Oder evtl. sogar komplett anders bei Rechnungen aus den USA?

Es geht um virtuelle Dinge, also z.B. der Kauf von Soundeffekten oder Programmteilen, etc.

Laut PayPal-Rechnung:
Warenwert: 1,52 €
Umsatzsteuer: 0,29 €
Gesamtbetrag/Nettobetrag: 1,81 €

Muss ich auf die 1,81 € noch 19% aufschlagen? Dann hätte ich einen Bruttobetrag von 2,15 € und eine Vorsteuer von 0,34 €. Oder sollte ich den Betrag als 1,81 € Bruttobetrag ansehen und somit Netto 1,52 € und eine Vorsteuer von 0,29 €? Erscheint mir beides falsch, da es eine ausländische Rechnung ist. Oder sollte ich die Steuer komplett weglassen indem ich eine Steuer von 0% ansetze?

Wie sieht es mit Einnahmen aus dem Ausland aus (z.B. Irland)? Kann ich diese bei Umsätzen unter § 13b fassen, da das Reverse Charge greift? Und bei der Umsatzsteuervoranmedung unter § 3a?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.02.2015
18:14 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 07.02.2015 11:00 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2386

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Nach dem Sachverhalt liegen umsatzsteuerlich wohl “sonstige Leistungen” vor. Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird nach § 3 a Abs. 2 UStG an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt.

Wenn in Ihrem Fall diese Voraussetzungen vorliegen, ist Ort der sonstigen Leistung Deutschland, weil Sie als Empfänger das Unternehmen in Deutschland betreiben ...



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