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Umsatzsteuer innergmeinschaftlicher Warenverkehr

Gefragt am 16.01.2018
07:02 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1371

 

Ist dies so korrekt? Ist eine Umsatzsteuerfreie Rechnung (kein Kleinunternhemer) verpflichtend im innergemeinschaftlichen Warenverkehr oder nur ein "kann"?

Wenn sie nun als Unternehmer etwas in das EU-AUSLAND an einen weiteren
UNTERNEHMER (mit
gültiger UID-Nr.) verkaufen (EXPORTIEREN), dann gilt EU-weit das
"Ziellandprinzip",d.h. die
Ware wird im ZIELLAND versteuert. Das ist keine Alternative, sondern eine
verpflichtende
gesetzliche Regelung (in Deutschland geregelt im UStG §4 Nr.1b)

- d.h. im Klartext der Verkäufer darf keine MWSt in Rechnung stellen (kann
diese auch
nicht abführen) und der Käufer MUSS die MWSt JEDENFALLS im Zielland
abführen.
Eine Rechnung welche die MWSt enthält ist damit leider UNGÜLTIG und
kann/darf nicht für
die Buchführung verwendet werden.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.01.2018
07:02 Uhr
Steuerberater Peter Jansen Steuerberater Peter Jansen Beantwortet am 16.01.2018
07:21 Uhr

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Beantwortet am 16.01.2018 07:21 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1371

Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung so ist diese unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6 UStG im Inland steuerbar aber steuerfrei. Der leistende Unternehmer hat auf seiner Rechnung einen Hinweis auf die Steuerbefreiung anzubringen (unter Angabe seiner als auch der Ust-IdNr ...



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