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Umsatzsteuer Drittland B2C elektronische Dienstleistung

Gefragt am 03.07.2020
08:12 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1001

 

Hallo,

ich habe noch eine Frage bezüglich der Umsatzsteuer Drittland. Verkauf von elektronischen Dienstleistungen an Privatpersonen weltweit. Ich weiß, dass der Leistungsort der Ort des Empfängers ist. Die Umsätze trage ich zusammen mit den EU Umsätzen in KZ 45 der USt- Voranmeldung ein. Die VAT wird über das VAT MOSS Verfahren abgeführt. Aber was ist mit den Umsätzen Drittland? Wie ist das Vorgehen? Wir haben keinen Ansatzpunkt wie wir z.B. in Indien, Irak , China etc. Umsatzsteuer abführen sollen. Es lässt sich auch nichts finden .USA hat wohl an die 60 verschiedene Steuersätze der einzelnen Staaten. Diese sehen wir aber auch gar nicht. Bitte teilen Sie uns konkret das Vorgehen mit. Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.07.2020
08:12 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 05.07.2020
14:51 Uhr

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Beantwortet am 05.07.2020 14:51 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1001

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen. Ich gehe gemäß Sachverhaltsdarstellung und ausgelobem Honorar davon aus, dass der Umfang der getätigten Geschäfte gering ist und beschränke insoweit meine Haftung auf 500 €.

Wenn der Leistungsort im Drittland ist, müssen Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen auch dort erfüllen.

Soweit Ihre Kunden Unternehmer sind, geschieht das in der Regel durch das Reverse-Charge-Verfahren ...



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