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Sonstige Leistungen innerhalb der EU an Privat- und Geschäftskunden

Gefragt am 23.07.2014
12:28 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2475

 

Guten Tag,
als Handwerker erbringe ich Leistungen im In- und Ausland. Da ich an Unternehmen und Privatpersonen im In- und Ausland leiste, möchte ich gerne sicher gehen, alles korrekt zu behandeln. Die einzelnen Sachverhalte habe ich bisher so berücksichtigt:

1. Leistung an Unternehmen in Deutschland

Behandlung: Leistungsempfänger trägt Steuerschuld nach §13b (2) Nr. 4

Elster-Online: Ergänzende Angaben zu Umsätzen – Nr. 60 (Übrige steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet)

2. Leistung an Unternehmen im EU-Ausland

Behandlung: Leistungsempfänger trägt Steuerschuld nach §18b Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit §13b (1)

Elster-Online: Ergänzende Angaben zu Umsätzen – Nr. 21 (Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG)

3. Leistung an Privatperson in Deutschland

Behandlung: Regulär

4. Leistung an Privatperson im EU-Ausland

Behandlung: Leistung am Sitz des leistenden Unternehmers ausgeführt, also regulär.

FRAGE: Es gibt Fälle, wo Unternehmen wenn sie an Privatkunden im EU-Ausland leisten oder liefern die ausländische Mehrwertsteuer aufrechnen müssen und im Ausland eine „Voranmeldung“ abgeben müssen. Wann ist dies der Fall?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.07.2014
12:28 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 24.07.2014 21:35 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2475

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Basis Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes kann ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Nach Ihren Ausführungen sind Sie \"Handwerker\". Man müsste nun genauer wissen, was Sie genau machen.

In folgenden Fällen kann es bei einer sonstigen Leistung an Nicht-Unternehmer in der EU zur Verlagerung des Leistungsortes kommen:

- § 3a Abs ...



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