Sonstige Leistungen innerhalb der EU an Privat- und Geschäftskunden
Gefragt am 23.07.201412:28 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2475
Guten Tag,
als Handwerker erbringe ich Leistungen im In- und Ausland. Da ich an Unternehmen und Privatpersonen im In- und Ausland leiste, möchte ich gerne sicher gehen, alles korrekt zu behandeln. Die einzelnen Sachverhalte habe ich bisher so berücksichtigt:
1. Leistung an Unternehmen in Deutschland
Behandlung: Leistungsempfänger trägt Steuerschuld nach §13b (2) Nr. 4
Elster-Online: Ergänzende Angaben zu Umsätzen – Nr. 60 (Übrige steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Absatz 5 UStG schuldet)
2. Leistung an Unternehmen im EU-Ausland
Behandlung: Leistungsempfänger trägt Steuerschuld nach §18b Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit §13b (1)
Elster-Online: Ergänzende Angaben zu Umsätzen – Nr. 21 (Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG)
3. Leistung an Privatperson in Deutschland
Behandlung: Regulär
4. Leistung an Privatperson im EU-Ausland
Behandlung: Leistung am Sitz des leistenden Unternehmers ausgeführt, also regulär.
FRAGE: Es gibt Fälle, wo Unternehmen wenn sie an Privatkunden im EU-Ausland leisten oder liefern die ausländische Mehrwertsteuer aufrechnen müssen und im Ausland eine „Voranmeldung“ abgeben müssen. Wann ist dies der Fall?
12:28 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
auf Basis Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes kann ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Nach Ihren Ausführungen sind Sie \"Handwerker\". Man müsste nun genauer wissen, was Sie genau machen.
In folgenden Fällen kann es bei einer sonstigen Leistung an Nicht-Unternehmer in der EU zur Verlagerung des Leistungsortes kommen:
- § 3a Abs ...
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