Kategorie: Umsatzsteuer |
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Frage: Photovoltaik, Umsatzsteuer in Gewin-Verlustrechnung |
| Gefragt am 07.01.2011 23:30 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1042 |
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Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen)
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Beantwortet von Steuerbera Georg Stahn (Profil ansehen)
Guten Morgen,
die angefallene Umsatzsteuer auf die Anschaffung der Photovoltaikanlage stellt im Kalenderjahr 2009 eine abzugsfähige Betriebsausgabe dar und erhöht somit den abzugsfähigen Gewerbverlus für 2009. Gem. § 11 EStG (Zu-/Abflußprinzip) stellt die vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer in 2010 eine Betriebseinnahme dar, die jedoch nicht nochmals in Ihrer Umsatzsteuererklärung aufgeführt wird. Ich hoffe, Ihren Fragen hiermit beantwortet zu haben und stehe Ihnen für evtl. weitere Rückfragen, unter georgstahn@t-online.de, jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Georg Stahn
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