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Kategorie: Umsatzsteuer

Frage: Photovoltaik, Umsatzsteuer in Gewin-Verlustrechnung

Gefragt am 07.01.2011 23:30 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1042
Bewertung: 5,0 (von 5 Sternen) Photovoltaik, Umsatzsteuer in Gewin-Verlustrechnung , 5 von 5 bei 1 Bewertungen Hallo Ende 2009 habe ich eine Photovoltaik-Solaranlage installieren lassen für 20.000EUR + 19%. Die Kleinunternehmer-Regelung wurde nicht gewählt,damit ich die Umsatzsteuer auf die Investition vom FA zurückerhalten wollte. Die Anlage wurde ohne Umsatzsteuer finanziert, 20.000 wurd

Hallo

Ende 2009 habe ich eine Photovoltaik-Solaranlage installieren lassen für 20.000EUR + 19%. Die Kleinunternehmer-Regelung wurde nicht gewählt,damit ich die Umsatzsteuer auf die Investition vom FA zurückerhalten wollte.
Die Anlage wurde ohne Umsatzsteuer finanziert, 20.000 wurden über die Hausbank finanziert. Die Umsatzsteuer habe ich aus meinem privaten Vermögen vorfinanziert um die Rechnung der Anlageninstallation zu bezahlen.

Die Erstattung der Umsatzsteuer erfolge aber erst im Januar 2010. Einen entsprechenden Steuervorteil habe ich in meiner Eommensteuererklärung verwendet.

Nun zu meiner Frage: Muss die Erstttung der Umsatzsteuer aus der Anlagenanschaffung in der Ein-/Überschussrechnung 2010 als Einnhame verbucht werden ?

Wird die Umsatzsteuerrückzahlung auch bei der Umsatzsteuerermittlung 2010 beim FA mit berücksichtigt. Das währe dann ja eine doppelte Besteuerung ?

Vielen Dank für Ihre Antworten

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Antwort

Beantwortet von Steuerbera Georg Stahn (Profil ansehen)

Guten Morgen,

die angefallene Umsatzsteuer auf die Anschaffung der Photovoltaikanlage stellt im Kalenderjahr 2009 eine abzugsfähige Betriebsausgabe dar und erhöht somit den abzugsfähigen Gewerbverlus für 2009.
Gem. § 11 EStG (Zu-/Abflußprinzip) stellt die vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer in 2010 eine Betriebseinnahme dar, die jedoch nicht nochmals in Ihrer Umsatzsteuererklärung aufgeführt wird.
Ich hoffe, Ihren Fragen hiermit beantwortet zu haben und stehe Ihnen für evtl. weitere Rückfragen, unter georgstahn@t-online.de, jederzeit zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Georg Stahn

Nachfrage
Danke für die schnelle Antwort. Das hat meine Frage vollstens beantwortet.

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