Kategorie: Umsatzsteuer |
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Frage: Ort der Lieferung |
| Gefragt am 31.03.2011 09:28 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1029 |
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Guten Morgen, |
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Beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Profil ansehen)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Danhk für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte: Die Lieferung ist in Deutschland nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG umsatzsteuerbar. Sie ist aber umsatzsteuerbefreit, wenn der Kunde die Ware selbst von Deutschland aus in die Ukraine verbringt (sogenannter Berförderungsfall). Hierzu muß durch die zuständige Grenz-oder Zollstelle ein belegmässiger Ausfuhrnachweis durch den Kunden vorgelegt werden ( § 9 UstDV i.V. mit Abschnitt 132 UStR). Wenn dieser Ausfuhrnachweis vorgelegt wird, kann der deutsche Unternehmer seine Rechnung, für die er zunächst die Umsatzsteuer ausweisen muß, berichtigen und ohne Ausweis der Umsatzsteuer ausstellen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Mindesteinsatzes behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Stiller Steuerberater/Diplom Betriebswirt |
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