Kategorie: Umsatzsteuer |
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Frage: Mietkauf |
| Gefragt am 17.06.2010 13:01 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1109 |
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Wir haben ein Nutzfahrzeug gekauft, dieses wurde voll über Mietkauf finanziert. |
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Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte. Bei dem von Ihnen beschriebenen Fall handelt es sich um einen unechten Mietkauf (verdeckter Ratenkauf), da von vornherein vereinbart wurde, dass das Eigentum am Fahrzeug auf Sie übergehen soll. Das Fahrzeug wurde an Sie veräußert, nicht vermietet/verleast. Daher ist es richtig, dass Ihnen der Verkäufer den kompletten Kaufpreis zzgl. MWSt in Rechnung gestellt hat. Üblicherweise bezahlt der zum vorsteuerabzug berechtigte Erwerber die MWSt vorab an den Verkäufer. Der Rest wird in gleichbleibenden Raten wie ein Darlehen abbezahlt. Die Tilgungsraten enthalten dabei keine MWSt. Warum die Leasinggesellschaft auf die Mietkaufraten MWSt berechnet, kann ich ohne die Unterlagen gesichtet zu haben leider nicht sagen. Buchung des Kaufs: Fuhrpark Vorsteuer an Verbindlichkeiten Buchungen der Ratenzahlungen: Verbindlichkeiten an Bank Die gezahlte MWSt wird in dem Voranmeldungszeitraum erfasst, in dem das Fahrzeug gekauft wurde und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Mit freundlichen Grüßen Wander Steuerberater
Nachfrage |
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