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Kategorie: Umsatzsteuer

Frage: Kleinunternehmer Umsatzsteuergrenze

Gefragt am 24.01.2012 11:23 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032

Ich arbeite als Kleinunternehmerin im Nebenerwerb und verkaufe online hauptsächlich gebrauchte Bücher.Meine Frage lautet:Wieviel darf ich real an Einnahmen haben um noch unter diese Grenze zu fallen?
Die Umsatzgrenzen von 17500 € sowie 50000 € im Folgejahr sind mir bekannt.Müßte von diesen 17500 € noch die fiktive Umsatzsteuer abgezogen werden,so daß meine realen Einahmen nur um den 7 % bzw.19 % verringerten Betrag betragen dürften um nicht umsatzsteuerpflichtig zu werden?
Oder ist in diesen 17500 € die fiktive Umsatzsteuer ,die ich nur nicht zahlen muß,bereits enthalten.

Gruß

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Antwort

Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)

Sehr geehrte Frau Opitz,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Nach § 19 Abs. 1 UStG ist die Steuer, die ein Kleinunternehmer für seine steuerpflichtigen Umsätze schuldet, unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu erheben. Die Grenze von 17500 EUR ist nach (Netto-)Entgelten zu berechnen, also ohne USt. Bitte beachten Sie, wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

Nachfrage
Also,angenommen mein realer Umsatz beträgt 16300 € ,bin ich dann noch innerhalb der Grenze oder müssen dazu noch 7 % bzw. 19 % draufgerechnet werden?

Gruß

Rückantwort
Ein gesamter Nettobetrag von 16300 € liegt unter der Grenze von 17500 €. Hierfür sind USt nicht darauf zurechnen.

Freundliche Grüße
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

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