Kategorie: Umsatzsteuer |
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Frage: Kleinunternehmer Umsatzsteuergrenze |
| Gefragt am 24.01.2012 11:23 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1032 |
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Ich arbeite als Kleinunternehmerin im Nebenerwerb und verkaufe online hauptsächlich gebrauchte Bücher.Meine Frage lautet:Wieviel darf ich real an Einnahmen haben um noch unter diese Grenze zu fallen? |
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Beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik (Profil ansehen)
Sehr geehrte Frau Opitz,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte. Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Nach § 19 Abs. 1 UStG ist die Steuer, die ein Kleinunternehmer für seine steuerpflichtigen Umsätze schuldet, unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu erheben. Die Grenze von 17500 EUR ist nach (Netto-)Entgelten zu berechnen, also ohne USt. Bitte beachten Sie, wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte. Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion. Mit freundlichen Grüßen Dr. Yanqiong Bolik Steuerberaterin Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart Tel: +49 (0)711 / 9332 2657 Email: info@zdbz.de www.steuerberatung.zdbz.de
Nachfrage Rückantwort |
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