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Kleinunternehmer überschreitet 50000 Euro Umsatz

Gefragt am 19.11.2015
09:42 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2305

 

Ich bin seit mehreren Jahren (freiberuflich beratende Tätigkeit) unter der 17.500 Euro Grenze und habe Anfang des laufenden Jahres für die Kleinunternehmerregelung optiert. In den Jahren davor wurde USt. ausgewiesen. Nun ist der Umsatz im Laufenden Jahr tatsächlich über 50.000 Euro gestiegen, aus einem einzelnen zusätzlichen Projekt. Am Anfang des Jahres war es nicht klar dass und ob das so kommen würde.

Meines Wissens muss ich für das laufende Jahr keine USt. nachzahlen. Ist das richtig so und gibt es in dieser Situation etwas besonderes zu beachten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.11.2015
09:42 Uhr
Steuerberater Peter Jansen Steuerberater Peter Jansen Beantwortet am 19.11.2015
09:56 Uhr

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Beantwortet am 19.11.2015 09:56 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2305

Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen die o.a. Fragestellung unter Beachtung der Regeln dieser Internet-Platform wie folgt:

Die Grundaussage zur Kleinunternehmerregelung lautet:

Voraussetzung für die Nichterhebung der Steuer ist nicht nur, dass der Gesamtumsatz des vorangegangen Kalenderjahres 17 500 Euro nicht überschritten hat, sondern des Weiteren, dass auch der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (§ 19 Abs ...



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