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Innergemeinschaftlicher Erwerb

Gefragt am 21.01.2018
09:08 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1477

 

Bei der Anmeldung zur Umsatzsteuer-Vorrausszahlung ist mir offensitlich ein Fehler unterlaufen. Das FA teilt mir mit, dass ich in Kennzahl 89 innergemeinschaftlichen Erwerb angemeldet hätte, ohne dass mir eine Umsatzsteuer-Identifikationsnumer erteilt wurde.

Da ich keine innergemeischaftliche Erwerbe anmelden muß, habe ich, aus welchen Gründen auch immer, den entsprechenden Betrag falsch zugeordnet.

Reicht es, wenn ich unter Kennzahl 89 eine 0 eintrage und den Betrag in Kennziffer 81 entsprechend erhöhe? Der Vorrauszahlungsbetrag bleibt ja gleich.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.01.2018
09:08 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 21.01.2018
09:48 Uhr

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Beantwortet am 21.01.2018 09:48 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1477

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...



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