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Innergemeinschaftliche Lieferung

Gefragt am 05.01.2015
14:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2540

 

Wir sind eine GmbH, Malereibetrieb. Wir möchten in Italien Wein einkaufen, der zu uns ins Büro nach Deutschland geliefert wird. Dazu haben wir eine Verbrauchsteuernummer beim Zoll beantragt und erhalten.
1. Frage: Wie ist die Lieferung bei uns zu buchen nach SKR 03? Bitte mit Angabe der Konten und Buchungssatz.
Wo erscheint die Lieferung in der Umsatzsteuervoranmeldung? Welches KZ?
2. Frage: Wir möchten den Wein sowohl an andere Unternehmer und Privatpersonen verschenken, aber nur als Präsent, also einzelne Flaschen. Eine Flasche kostet im Durchschnitt zwischen 10,00 und 20,00 Euro. Muß das gesondert aufgezeichnet werden, wenn ja in welcher Form?
3. Frage: Der Geschäftsführer selbst möchte den Wein von seinem Unternehmen kaufen. Kann die GmbH eine Rechnung stellen an den GF -Privatperson- umsatzsteuerfrei? Wie ist hier zu buchen? Danke für Ihre Hilfe und mit freundlichen Grüßen i.A. M.Förster

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.01.2015
14:12 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 05.01.2015
21:16 Uhr

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Beantwortet am 05.01.2015 21:16 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2540

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Nach § 1 a Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) stellt die Lieferung des Weins durch den italienischen Unternehmer für Sie einen innergemeinschaftlichen Erwerb dar. In der Umsatzsteuervoranmeldung ist dieser innergemeinschaftliche Erwerb unter der Kennziffer 89 (Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 %) zu erklären. Auf den Warenwert müssen Sie ferner auch die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % (= Erwerbsteuer) ermitteln. Diese können sind dann als Vorsteuer geltend machen. Dazu tragen Sie in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung unter der Kennziffer 61 (Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (§ 15 Abs ...



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