Handelsvertretung für chinesisches Unternehmen
Gefragt am 12.09.201208:48 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3500
Guten Tag,
ich hätte eine Frage zur Umsatzsteuer bzw. Lohnsteuer.
Wenn ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz hier, als Handelsvertreter für ein chinesisches Unternehmen hier in Deutschland online (ebay, amazon etc.) Waren verkauft, in wiefern muß Umsatzsteuer / Lohnsteuer abgeführt werden? In wiefern zählen die Umsätze zum Vertreter selbst (Kleinunternehmerreglung)?
Wichtig dabei ist, daß die Ware bis zum endgültigen Verkauf Eigentum vom chinesischen Unternehmen bleibt, sprich der deutsche Verkäufer die Ware nicht von denen abkauft, sondern lediglich einführt. Die Zoll / Einfuhrsteuer die für den Einfuhr beglichen werden müssen werden bei der Gehaltszahlung eingerechnet. Um für Transparenz zu sorgen wird der Erlös immer in vollen Umfang an die chinesische Seite überwiesen.
08:48 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
- Wenn ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz hier, als Handelsvertreter für ein chinesisches Unternehmen hier in Deutschland online (ebay, amazon etc.) Waren verkauft, in wiefern muß Umsatzsteuer / Lohnsteuer abgeführt werden?
a) Wenn der deutsche Steuerpflichtige als selbständiger Gewerbetreibender für die chinesische Firma Waren verkauft, ist der Handelsvertreter aufgrund seiner Selbständigkeit kein Arbeitnehmer ...
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