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Geschäftsveräußerung im Ganzen?

Gefragt am 04.10.2011
11:44 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4674 | Bewertung 5/5

 

Ein Gastronom verkauft seine Gaststätte um eine neue zu übernehmen. Altes Gewerbe wird abgemeldet. Die neue Gaststätte wird unentgeltlich überlassen, er übernimmt die Renovierung und Einrichtung der Räume. Nun eröffnet er aber nicht, sondern veräußert die neue Gaststätte sofort nach Renovierung. Neue Gewerbeanmeldung ist nicht erfolgt. Ist das nun auch eine Geschäftsveräußerung im Ganzen? Muss hierauf Umsatzsteuer gezahlt werden oder nicht? Der neue Käufer will die 19% nicht bezahlen, da sein Stb. behauptet, das FA würde den Vorsteuerabzug verweigern (wegen Veräußerung im Ganzen). Wenn aber der Verkäufer die USt. bezahlt hat, kann dann das FA den VSt.-Abzug beim Käufer verweigern? Wo kann ich das nachlesen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.10.2011
11:44 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 04.10.2011 13:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4674 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Geschäftsveräußerung im Ganzen ist in § 1 Abs. 1a UStG geregelt ...



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