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Kategorie: Umsatzsteuer

Frage: Garagentor für Geschäftswagen

Gefragt am 09.01.2010 14:00 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1039

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Frage:

Ich bin selbständiger Ingenieur und besitze einen Geschäftswagen. Dieser steht unter einem Unterstand.
Für diesen Unterstand/Garage möchte ich jetzt ein Garagentor kaufen.

Kann ich dieses Garagentor (ca.1500 Euro brutto) steuerlich geltend machen ? -- Umsatzsteuer, Abschreibung (Zeit?)

Vielen Dank

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Antwort

Beantwortet von Matthias Wander (Profil ansehen)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Da die Anbringung eines Garagentors eine Erweiterung/Verbesserung des Unterstands darstellt, ist für die steuerliche Absetzbarkeit des Garagentor maßgeblich wie die Kosten des Unterstands berücksichtigt wurden bzw. werden.

Sofern sich der Unterstand im steuerlich nicht berücksichtigungsfähigen Privatvermögen befindet, werden die Kosten für das Garagentor ebenfalls nicht berücksichtigt.

Sollte sich der Unterstand im Betriebsvermögen befinden, sind die Kosten des Garagentors auf die Restnutzungsdauer des Unterstands abzuschreiben.

Wenn der Unterstand gemietet ist und die Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, sind die Kosten sofort abzugsfähig, es sei denn der Einbau des Garagentor stellt einen sog. Mietereinbau dar. Liegt ein Mietereinbau vor, sind die Kosten über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Laufzeit der Abschreibung ist dabei von der Art des Mietereinbaus abhängig. Ist der Mietereinbau zu verneinen, sind die Kosten sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.

Sofern das Garagentor steuerlich zu berücksichtigen ist, können Sie die in Rechnung gestellte MWSt als Vorsteuer abziehen. Dies allerdings nur, wenn Sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen ausführen.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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