Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"

Erbbauzins trägt der Mieter

Gefragt am 10.02.2015
12:44 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3457

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir haben ein Ferienhaus erworben, dass dauerhaft - zunächst für 15 Jahre – vermietet ist. Voraussetzung war, dass wir zur Umsatzsteuer optieren und Unternehmer werden. Die Miete wird daher plus Umsatzsteuer überwiesen. O.K.

Gegenüber der Grundstückseigentümerin sind wir als Erbbauberechtigte zur Zahlung eines jährlichen Erbbauzinsens verpflichtet. Lt. Dauerrechnungslegung sind wir hierfür Steuerschuldner (reverse-charge-Verfahren). O.K.

Lt. Vertrag unter Nebenkosten „trägt der Mieter den Erbbauzins bis zur gleichen Höhe.“ In der o.a. Dauerrechnung wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Erbbauzinsen ohne USt auf Basis des Mietvertrages vom Mieter getragen werden.

Frage: Fallen infolge der Übernahme des Erbbauzinses durch den Mieter zusätzlich USt und ESt (V+V) an und wie wäre ggf. die USt (Betrag + MWST oder Steuerumkehr) zu leisten?

Vielen Dank!










Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.02.2015
12:44 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 10.02.2015 14:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3457

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Nach § 4 Nr. 9 a UStG sind die Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, umsatzsteuerfrei ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 5 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Umsatzsteuer"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung