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Übernahme Firmenwagen ins Privatvermögen

Gefragt am 11.07.2014
10:35 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5987

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen Betriebsaufgaqbe habe ich meinen Firmenwagen in das Privatvermögen übernommen. Die Vorsteuer des Kaufs habe ich damals vom FA erhalten. Das Auto war noch nicht abgeschrieben. So habe ich , hoffentlich richtig: Privatentnahme an Entnahme von Gegenständen gebucht mit Mwst. Die Abschreibung und außerplanmäßige Abschreibung gebucht. Den Wagen habe ich kurz danach verkaufen müssen, an privat. Da der Buchwert noch 19.000 € betrug ist die Mwst. dementsprechend ziemlich hoch. Nun meine Frage: Muss die Mwst an das FA gezahlt werden oder gibt es einen Trick, diese zu umgehen mit enstprechenden Buchungen? Wann und wie ist das möglich.? Da nun die UST Erklärung ansteht und ich kaum Vorsteuer gegenzusetzen habe, wäre ich sehr dankbar für eine Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.07.2014
10:35 Uhr
Steuerberater Peter Jansen Steuerberater Peter Jansen Beantwortet am 11.07.2014
16:02 Uhr

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Beantwortet am 11.07.2014 16:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5987

Antwort von Steuerberater Peter Jansen (Frage zu Umsatzsteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Der Unternehmer tätigt dann eine Entnahme, wenn er den Gegenstand endgültig und gewollt unentgeltlich aus seinem Unternehmensvermögen für unternehmensfremde (private) Zwecke abgibt. Entscheidend ist die Endgültigkeit seiner Absicht, den Gegenstand aus dem Unternehmensvermögen zu entfernen ...



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