Kategorie: Steuerklassen |
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Frage: Studentin mit zwei Nebenjobs - welche Abrechnung ist günstig für mich? |
| Gefragt am 23.02.2011 20:16 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1027 |
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Beantwortet von Steuerbera Georg Stahn (Profil ansehen)
Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Den 1. Job (400 €) kann der Arbeitgeber über die Pauschalversteuerung (geringfügige Beschäftigung) abrechnen. Damit würde der Arbeitgeber die Pasuchalversteuerung übernehmen und abführen. Einerseits enfällt damit die Angabe in Ihrer Einkommensteuererklärung und andererseits erfolgt damit keine Anrechnung der vom Arbeitgeber abgeführten Beträge. Job Nr. 2 muß dann über Lsk 1 abgerechnet werden. Einbehaltene Lohnsteuerbeträge würden Ihnen dann im Wege der Einkommensteuererklärung angerechnet werden. Die Ihnen z.Zt. einbehaltenen Steuerbeträge werden Ihnen in jedem Fall bei der Einkommensteuerveranlagung angerechnet und ggf. auch erstattet. Ich hoffe, Ihre Fragen hiermit erfolgreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen für weitere Rückfragen unter :georgstahn@t-online.de jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Georg Stahn (Steuerberater) |
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